Vorsicht, Pendler! Orkan "Sabine" nimmt Kurs auf Franken
9.2.2020, 09:17 UhrDer Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von einer "brisanten" Lage, ein fränkischer Wetterexperte fürchtet schwere Schäden: Orkan "Sabine" bringt Windböen von bis zu 120 km/h und starke Gewitter nach Franken, sie könnten in der Nacht zum Montag die Region verwüsten. Von der extremen Wetterlage werden auch Pendler am Montagmorgen betroffen sein. Entwurzelte Bäume, herabgestürzte Äste und über die Ufer getretene Flüsse und Bäche könnten den Bahn- und Autoverkehr massiv einschränken.
Schwere Schäden wie bei Kyrill? Orkan rauscht auf Franken zu
Um trotz der Behinderungen pünktlich zur Arbeit zu kommen, sollten Autofahrer für die Fahrt deutlich mehr Zeit einplanen, empfiehlt Wetter Online. Denn grundsätzlich gilt: Angestellte sind selbst dafür verantwortlich, dass sie pünktlich ihren Job beginnen. Wird vor einem schweren Sturm jedoch bereits im Vorfeld gewarnt (wie es bei "Sabine" der Fall ist), kann auch eine begründete Arbeitsverhinderung vorliegen. Der Arbeitnehmer darf in diesem Fall zu Hause bleiben, er hat jedoch keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber kann den Lohn in diesem Fall einbehalten oder den Mitarbeiter auffordern, die entfallene Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuholen.
Auch der Bahnverkehr wird von dem Unwetter in der Nacht und am Montagmorgen massiv beeinträchtigt sein. Fallen Züge ersatzlos aus, bekommen betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstattet. Ist eine Weiterfahrt zum Zielort mit dem Zug nicht möglich, stellt die Deutsche Bahn andere Verkehrsmittel, zum Beispiel Taxis oder Busse, zur Verfügung oder erstattet Hotelkosten.
Orkan "Sabine": Bahn muss auch bei Unwetter zahlen
Verspätet sich ein Zug wegen des Orkans, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunftszeit am Zielort. Das Argument, dass ein Unwetter höhere Gewalt ist und die Bahn daher nicht zahlen müsse, gilt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die Erstattung können Bahnkunden in den Reisezentren der Deutschen Bahn, bei DB-Agenturen und im Internet auf www.bahn.de/fahrgastrechte beantragen.
Ebenso könnte der Flugverkehr am Nürnberger Flughafen wegen der heftigen Sturmböen eingestellt werden. In diesem Fall muss die Airline für eine "schnellstmögliche Ersatzbeförderung" sorgen. Diese Regelung gilt auch für "außergewöhnliche Umstände" wie einem schweren Orkan. Der Umstieg auf Taxi oder Zug könnte eine Möglichkeit sein, falls diese den Verkehr aufrecht erhalten.
Kommt eine Ersatzbeförderung für Reisende nicht in Frage, können diese vom Flug zurücktreten. In diesem Fall wird der Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen komplett erstattet. Wer längere Zeit am Flughafen fest sitzt, den muss die Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgen oder gegebenenfalls ein Hotelzimmer stellen. Eine Entschädigungszahlung an gestrandete Reisende ist im Falle eines Unwetters übrigens nicht möglich, da es sich um höhere Gewalt handelt.
Alle Infos und Verhaltensempfehlungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen am Airport Nürnberg finden Sie unter www.flugrecht.de/flugverspaetungen.
Müssen Kinder auch nach Orkan "Sabine" zur Schule?
Ein Orkan wie "Sabine" kann ebenso als Grund für das Nichterscheinen von Kindern in der Schule gelten. Kündigt die zuständige Behörde keinen Unterrichtsausfall an, müssen die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihrem Nachwuchs den Schulweg zumuten. Falls sich die Erziehungsberechtigten dagegen entscheiden, muss die Schule über das Fernbleiben informiert werden. Das Kind gilt dann als entschuldigt.
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