Weitere Corona-Lockerungen: Das ändert sich ab Montag

11.5.2020, 06:00 Uhr

Präsenzunterricht für weitere Jahrgänge

Ab Montag dürfen Schüler der 4. Klasse und solche, die im Jahr 2021 einen Schulabschluss machen, zurück in den Präsenz-Unterricht. Um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten, empfiehlt das Kultusministerium eine Unterteilung der Klassen in Kleingruppen. Im Unterricht gilt keine Maskenpflicht, auf den Gängen, Toiletten und dem Schulhof aber schon - dort kann der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden.

Erweiterte Kinder-Notbetreuung

Einige Erleichterungen bringt der 11. Mai für Kleinkinder und ihre Eltern. Dann dürfen Waldkindergärten wieder öffnen, genau wie Tagespflegeeinrichtungen, die maximal fünf fremde Kinder betreuen. Der Freistaat will außerdem die Betreuung von Kindern mit besonderem Förder- oder erzieherischem Bedarf gewährleisten. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Da die Viertklässler wieder in die Schule gehen, wird ihre Betreuung in Horten ebenfalls erlaubt. Auch alleinerziehende Studierende werden entlastet und haben Anspruch auf Betreuung ihres Kindes.

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