Wiedereröffnung der Restaurants: Das ist in Bayern der Plan

Tobi Lang

Online-Redakteur

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8.3.2021, 14:51 Uhr
Viele Gastro-Betriebe sind von der Pleite bedroht. 

© Julian Stratenschulte, dpa Viele Gastro-Betriebe sind von der Pleite bedroht. 

Es bleibt dabei: Frühestens am 22. März können Bayerns Restaurants wieder öffnen - und dann auch nur auf Außenflächen. Immerhin eine Perspektive für die geplagten Gastronomen, von denen Tausende ums Überleben kämpfen, wie Branchenverbände schätzen. Am Freitag hat die bayerische Staatsregierung eine Neuauflage der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, die den Restart in den Gaststätten und Restaurants des Freistaates etwas konkreter skizziert.


Das gilt am Montag in Frankens Einzelhandel


In Paragraph 27 der Verordnung, die erst spät in der Nacht auf Samstag an die Öffentlichkeit gelang, sind die "weiteren Öffnungsschritte", wie es dort heißt, definiert. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis stabil und konsequent unter einem Grenzwert von 100 bleiben, seien Restaurantöffnungen mit Außenbestuhlung möglich. Dabei sollen gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium Rahmenkonzepte und Hygienepläne erarbeitet werden.

Schnelltests dann, wenn sich mehrere Hausstände treffen

Wie auch im Einzelhandel setzt Bayern auf ein dreistufiges Inzidenz-Prinzip, das sich ausschließlich an den Neuinfektionen orientiert. Bei einem Wert von unter 50 sind viele, in einem Korridor zwischen 50 und 100 etwas weniger Lockerungen möglich. Sollte der Wert drei Tage in Folge darüber liegen, greift eine sogenannte Notbremse - dann gelten strikte Regeln, lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen öffnen.

Liegt der Wert zwischen 50 und 100 - was aktuell auf den Großteil der bayerischen Landkreise und Städte zutrifft - soll die Außengastronomie ab 22. März nur mit Terminbuchungen starten dürfen. Spontane Besuche im Restaurant sind nicht möglich. Immer dann, wenn Menschen aus mehreren Hausständen beisammen sitzen, muss ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden.

Grundlage für Einsatz von Tracing-Apps gelegt

Liegt der Wert unter 50, dann fällt die Schnelltestpflicht auch für Menschen aus verschiedenen Hausständen. Restaurants sollen dann auch spontan und ohne Terminbuchung besucht werden können, heißt es in der Verordnung.

Klar ist: Wie bereits im vergangenen Jahr müssten die Betreiber die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen. Hier legt die Staatsregierung in der neuen Verordnung die Grundlage für die digitale Nachverfolgung. Künftig müssen Besucher von Gaststätten nicht mehr zwangsläufig ihre Daten auf den ungeliebten Zetteln eintragen - sie dürfen wohl auch Tracings-Apps wie "Luca" nutzen. Die neue Regelung soll "insbesondere die Grundlage für eine mögliche künftige elektronische Kontaktdatennachverfolgung – beispielsweise durch spezielle Apps – bilden", heißt es in der Begründung der Staatsregierung.

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