Minister spricht im Innenausschuss
Wird Würzburger Messerangreifer abgeschoben? Herrmann geht nicht davon aus
7.7.2021, 12:42 UhrAuch Wochen nach den tödlichen Messerangriffen von Würzburg wirkt auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann noch angefasst. Details, sagt der CSU-Politiker vor dem Innenausschuss des Landtags, will er den Mitgliedern ersparen, zu grausam sei das Vorgehen des Somaliers gewesen, der drei Frauen mit der rund 33 Zentimeter langen Klinge eines Küchenmessers tötete. Immer wieder stach er auf seine Opfer ein, größtenteils im "Hals und Kopfbereich", wie es Herrmann formuliert. War es islamistischer Terror - oder die Tat eines psychisch Kranken? Beides, sagt der Minister, sei noch immer denkbar. Es gebe starke Indizien für beide Theorien.
Die Ermittlungen der Sonderkommission Main laufen. Mit Islamwissenschaftlern werden derzeit die Mobiltelefone des 24-Jährigen ausgewertet, eine mögliche Radikalisierung des Täters steht dabei im Fokus. Dafür habe man über das Landesamt für Verfassungsschutz auch versucht, von Geheimdiensten befreundeter Staaten Erkenntnisse über den Somalier zu bekommen. "Und es muss versucht werden, von ihm selbst weitere Aussagen zu bekommen", sagt Herrmann. Bislang, das berichten mehrere Medien, gestaltet sich die Vernehmung des jungen Mannes weiter schwierig.
Herrmann betont: Angreifer war legal in Deutschland
Klar ist: Abdirahman J. kam im Mai 2015 über Nordafrika, das Mittelmeer und Italien nach Deutschland. Er stellte beim Bundesamt für Migration in Chemnitz einen Asylantrag, der zwar im "engeren Sinne abgelehnt" worden sei, erklärt Herrmann. Der subsidiäre Schutz aber wurde bewilligt. "Das ist typisch für Bürgerkriegsflüchtlinge, für die es eine Gefährdung durch die Situation im Heimatland gibt." Einen Anlass für eine Rückführung, etwa weil der Somalier straffällig geworden wäre, habe es nicht gegeben. Immer wieder stellt der Innenminister klar: Der Somalier war legal in Deutschland.
Bereits jetzt fordern einige Spitzenpolitiker die Abschiebung des Täters, noch bevor der überhaupt verurteilt wurde. "Wenn das so ist, dann besteht die Möglichkeit, den subsidiären Schutz zu widerrufen und dann sind die Grundlagen für eine Abschiebung gegeben", sagt Herrmann. "Man muss aber sagen, wenn eine so schwere Straftat verübt worden ist, ist die Regel in der Praxis der Justiz in unserem Land, dass die Strafe in unserem Land verbüßt wird." Der Innenminister geht deshalb nicht von einer Abschiebung nach einer eventuellen Verurteilung aus. "Es wäre der Bevölkerung und den Angehörigen der Opfer kaum vermittelbar, dass man zwar abschiebt aber nach ein oder zwei Jahren die Meldung kommt, dass er in Somalia wieder frei herumläuft."