"Zwölf Stämme": Eltern wehren sich gegen Sorgerechtsentzug
10.10.2013, 15:58 UhrMit dem vorläufigen Entzug des Sorgerechts der Eltern der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ muss sich nun das Nürnberger Oberlandesgericht befassen. Vier Elternpaare hätten gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Ansbach Beschwerde eingelegt, teilte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger am Donnerstag mit.
Die Polizei hatte im September 40 Kinder wegen Prügelvorwürfen aus den Gemeinschaften der „Zwölf Stämme“ in Deiningen (Schwaben) und in Wörnitz bei Ansbach geholt, 39 Kinder befinden sich noch bei Pflegefamilien.
Die Sekte hatte mehrfach eingeräumt, dass sie ihre Kinder züchtigt. Dies hatte zuletzt auch ein RTL-Fernsehreporter dokumentiert. Der Großteil der Verfahren wird beim Amtsgericht in Nördlingen geführt, dort hat der Familienrichter bislang nicht entschieden. Die Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" weist die Prügelvorwürfe zurück. Sie bezeichnen den Entzug ihrer Kinder und deren Verbleib ich Pflegefamilien als "staatlichen Kinderraub".
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