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Nun greift auch der "Spiegel" Erlanger Baumstreit auf
22.10.2021, 19:45 UhrDer Rechts- und Nachbarschaftsstreit, über den nun angeregt durch die Berichterstattung dieses Medienhauses auch der "Spiegel" berichtet, zieht sich seit mehreren Monaten hin und füllt mit Dokumenten und Schriftsätzen mehrere Ordner - das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen aber ist (relativ) kurz und klar: Der fast 100-jährige Ahornbaum in der Erlanger Luitpoldstraße muss weg.
Oder wie es in dem Bescheid, der diesem Medienhaus vorliegt, heißt: "Der Beklagte wird verurteilt, den auf dem Grundstück (...) stehenden Ahornbaum nebst Wurzeln, soweit diese in das klägerische Grundstück hineinragen, zu beseitigen." Die beklagte Seite hat Revision eingelegt und muss diese nun bis Ende September 2021 begründen. Dann geht der Gerichtsstreit (womöglich) in eine weitere Runde.
Im derzeit vorliegenden Urteil jedoch gibt das Gericht den Klägern recht. Doch um was geht es in diesem "Baumstreit"? Im kleinen Hinterhof des Hauses 17 stehen etliche Bäume - und als besonderes Schmuckstück ein großer Ahornbaum.
Die Kläger, ein Ehepaar aus Uttenreuth, das seit einiger Zeit eine angrenzende Immobilie in der Stubenlohstraße besitzt, möchte den Baum in der Luitpoldstraße fällen lassen. Da er nah an seinem Gebäude steht, werde dieses beschädigt. Die Stadt Erlangen hatte einer Fällung vor Jahren zuerst zugestimmt, sie dann wieder abgelehnt und ihr dann doch erneut zugestimmt.
Der Besitzer des Grundstücks und Beklagte, Peter Scheer, weigert sich. Die Bewohner lehnen die Fällung ebenfalls ab und verweisen unter anderem auf den ökologischen Aspekt, der große Baum sei eine "grüne Lunge" für die ganze Nachbarschaft. Auch das Erlanger Model Lea Götz, deren Mutter in dem Gebäude lebt, hatte sich gegen die Fällung starkgemacht.
Analyse mit Baum-Bildern
Doch genutzt hat das vor Gericht nichts. Die Juristen zogen für ihre Entscheidung die Expertise eines Sachverständigen heran - und dessen Gutachten, das diesem Medienhaus vorliegt, spricht eine klare Sprache: Der Diplom-Ingenieur kommt in seiner Analyse, untermalt mit zahlreichen Fotos des Baumes, unter anderem zu dem Schluss, dass der Baum gegen die Rückwand des Nebengebäudes der Kläger drücke. Es seien neben anderen auch (ältere) Schäden am Nebengebäude der Kläger vorhanden, die auf den vorhandenen Ahornbaum zurückzuführen seien. Weitere Schäden seien nicht auszuschließen.