Nürnberger Stadtrat: AfD darf nun doch in Ausschüsse
22.10.2020, 21:25 UhrDie Gremien, in denen es um spezifische Politikfelder wie Soziales, Umwelt oder Wirtschaft geht, werden zu diesem Zweck von 14 auf 15 Mitglieder aufgestockt, den 15. Platz bekommt jeweils einer der vier AfD-Vertreter. Es gab hierzu keine Gegenstimme, allerdings verließen einige Räte vor der Abstimmung den Saal.
Der Hintergrund: Bei seiner Konstituierung im Mai hat der Stadtrat beschlossen, dass die Fachausschüsse 14 Mitglieder haben und die Besetzung nach dem Verteilungsschlüssel von d‘Hondt erfolgen soll. Das ergab neben Sitzen für die Fraktionen von CSU (fünf), SPD (vier) und Grünen (drei) auch jeweils einen Sitz für die beiden Ausschussgemeinschaften, in denen sich mehrere kleine Parteien zusammengetan haben.
AfD-Stadträte: Nürnberg muss Ausschüsse neu besetzen
Die AfD erhielt bei der Stadtratswahl vier Mandate. Durch die Bildung der Ausschussgemeinschaften, die durch die Zusammenschlüsse auf sieben und fünf Mandate kamen, wurde die AfD gleichsam überholt und ging bei der Sitzverteilung für die Fachausschüsse leer aus. Dagegen haben die Rechten geklagt.
Das Verwaltungsgericht Ansbach verkündete daraufhin, dass es seine bisherige Rechtsauffassung bezüglich der Ausschussgemeinschaften nicht mehr aufrechterhält. Es dürfe nicht mehr sein, dass eine Gruppierung, der ohne Bildung dieser Konstrukte ein Sitz zusteht, diesen Sitz dadurch dann verliert. Es erließ die einstweilige Anordnung, dass der Nürnberger Stadtrat bis 26. Oktober der neuen Rechtsprechung Rechnung tragen muss.
Darauf reagierte der Stadtrat mit seiner aktuellen Entscheidung der Aufstockung, deren Vorläufigkeit aber im Beschluss ausdrücklich betont wird. Der Stadtrat hat (wie
berichtet) im September bereits eine Beschwerde gegen das Urteil aus Ansbach eingelegt. Spätestens wenn über diese Beschwerde entschieden ist, soll die Ausschussbesetzung dann endgültig festgelegt werden.
Grundsätzliche Klärung nötig
Bürgermeisteramtschef Tobias Schmidt betonte im Gespräch mit der Lokalredaktion, dass es bei diesem Rechtsstreit um wesentlich mehr gehe als um die AfD und den Nürnberger Stadtrat. "Das Verhältnis zwischen Fraktionen und Ausschussgemeinschaften bedarf einer grundsätzlichen Klärung. Davon ist dann nicht nur Nürnberg betroffen."
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