"Ungeklärte rechtliche Fragen"
Verstöße nicht geahndet: Ungeimpftes Personal soll weiter an der Uniklink Regensburg arbeiten dürfen
9.8.2022, 10:46 UhrSeit dem 15. März diesen Jahres gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in allen deutschen Kliniken und Pflegeheimen. Demnach müssen alle Mitarbeitende solcher Einrichtungen vollständig gegen Covid-19 geimpft sein, um ihrem Job nachzugehen.
Bislang wurden durch die Gesundheitsämter aber noch keine Maßnahmen ergriffen, um Verstöße zu ahnden. Das Uniklinikum Regensburg (UKR) bittet nun in einem Schreiben seine ungeimpften Mitarbeiter, nicht voreilig zu kündigen. Das Schreiben ist auch vom ärztlichen Direktor des Klinikums Oliver Kölbl unterschrieben.
In dem Schreiben an die UKR-Mitarbeiter, das der Berliner Zeitung vorliegt, appelliert das Klinikum an "alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen." Weiter heißt es: "Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachzukommen und dies auch gegenüber den Gesundheitsbehörden deutlich zum Ausdruck zu bringen."
Nachdem alle von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Arbeitgeber verpflichtet waren, ihre umgeimpften Mitarbeiter an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, wurde seitens der Gesundheitsämter bisher kein Versuch unternommen mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen oder mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Zudem besäßen die Gesundheitsämter einen gewissen Ermessensspielraum, um Mitarbeiter je nach ihrer Systemrelevanz zu beurteilen.
Vorausgegangen sei ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege aus dem die Berliner Zeitung die Gründe für das Zögern der Gesundheitsämtern nennt. Demnach gäbe es "ungeklärte rechtliche Fragen, deren endgültige Bewertung abgewartet werden soll, sowie bestehende Personalengpässe in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen."
Weitere Stimmen gegen die Impfpflicht
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt aber nicht nur am Uniklinikum für Ärger. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft macht sich für eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stark.
Demnach sei die Impfpflicht während der Delta-Welle noch sinnvoll gewesen, um Patienten zu schützen. Mit dem Aufkommen der Omikron-Variante hätte sich das aber nun geändert, da dadurch auch mehr Geimpfte das Virus übertragen konnten. Der Schutz der Patienten sei also durch eine vorausgegangene Impfung nicht mehr gegeben.
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