Corona und Autofahren: Diese Regeln sollten Sie kennen
9.11.2020, 10:40 UhrSeit Montag gilt in ganz Deutschland ein Teil-Lockdown: Restaurants und Bars bleiben geschlossen, Sportarten, die in Gruppen und Mannschaften stattfinden, sind ebenso nicht erlaubt. Zudem gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen In Bayern dürfen sich aktuell noch zwei Hausstände treffen, die maximale Anzahl an zehn Leuten darf aber dabei nicht überschritten werden. Eben diese Reglung hat auch Auswirkungen auf den eigenen Pkw, stellt nun der ADAC klar.
Wen darf man im Auto mitnehmen?
So weist der Autoclub darauf hin, dass "die Kontaktbeschränkungen auch im Auto beachtet werden müssen". Die Regelung, dass man sich nur noch mit den Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes treffen darf, gelte auch für das Autofahren. Dennoch empfiehlt der ADAC Nordbayern, auf Fahrten mit haushaltsfremden Personen zu verzichten. "Dies ist vor allem dadurch begründet, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern im Fahrzeug oftmals nicht eingehalten werden kann", so der ADAC.
Gilt das auch für Fahrgemeinschaften?
Bedingt. Grundsätzlich sind Fahrgemeinschaften weiterhin möglich, die oben genannten Kontaktbeschränkungen gelten aber trotzdem. Fahren Personen mit, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, empfiehlt der Verkehrsclub, eine Maske zu tragen. Ideal wäre es zudem, wenn der Mitfahrer hinten rechts auf der Rückbank Platz nehmen würde.
Ausnahmen gelten laut Bayerischem Staatsministerium des Innern nur für notwendige berufliche Tätigkeiten, "bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich" sei.
Darf man beim Autofahren eine Maske tragen?
Eine gesetzliche Vorschrift im eigenen Auto eine Maske zu tragen, gibt es allerdings nicht. Wie dargestellt, kann es in einigen Situationen aber ratsam sein, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Allerdings muss dabei etwas beachtet werden: Der ADAC weist darauf hin, dass Autofahrer, die den Schutz im Gesicht tragen, unbedingt darauf achten müssen, "dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind". Bei den handelsüblichen Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen sei, heißt es weiter. "Bei den selbstgemachten Masken kann es jedoch vorkommen, dass diese das Gesicht zu weit verdecken."
Hinter dem Hinweis steckt ein wichtiger Grund: Begeht man mit seinem Auto ein Delikt und wird dabei zum Beispiel von einem Blitzer erfasst, muss der Halter weiterhin ermittelbar bleiben. "Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, droht dem Halter eine Fahrtenbuchauflage", so der ADAC.
Brillenträger sollen zudem darauf achten, dass durch die Maske die Gläser nicht beschlagen und so die Sicht beeinträchtigt wird.
Was muss ich an der Tankstelle beachten?
Sobald man auf das Gelände einer Tankstelle fährt, gilt dort eine Maskenpflicht und zwar sowohl außen, als auch im Gebäude. Im Kassenbereich sollten zudem die Abstandsregeln eingehalten werden. "Viele Tankstellenbetreiber bevorzugen die kontaktlose Karten-Zahlung", informiert der Autoclub.
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