Deutscher Tierschutzbund aktiv

Deutscher Star-Koch nach Show angezeigt: Er soll Tiere qualvoll getötet haben

10.10.2024, 15:01 Uhr
Der TV-Koch Frank Rosin zu Gast in der WDR-Talkshow "Kölner Treff".

© IMAGO/Horst Galuschka Der TV-Koch Frank Rosin zu Gast in der WDR-Talkshow "Kölner Treff".

Der Deutsche Tierschutzverbund hat eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Frank Rosin gestellt, nachdem der TV-Koch im August Teil der Sendung "Wer kocht das Beste für die Gäste?" wurde. In der sechsten Episode der Show hatte der bekannte Koch zahlreiche, teilweise lebende Flusskrebse in einen erhitzten Topf mit heißem Fett geworfen, teilen die Tierschützer in einer Pressemitteilung mit.

Mehrere Vorwürfe folgen

Wie der Dachverband erklärt, sei anhand der Aufnahmen klar erkennbar, "dass mindestens einer der Flusskrebse immer noch am Leben war, als Rosin die Tiere einige Zeit später mit einem Kochlöffel umrührte." Die Tiere lebendig zu braten sei keine "verhältnismäßige" Tötungsmethode, qualvoll "und per Gesetz daher ausdrücklich verboten", erklären die Tierschützer. Durch die Sendungsaufzeichnung lasse sich darauf schließen, dass der Tod der Tiere mehrere Minuten gedauert haben muss.

Neben des Verdachts der ordnungswidrigen Tötung der Flusskrebse gemäß Paragraf 18 Absatz zwei des Tierschutzgesetzes, erhob der Deutsche Tierschutzverband auch Vorwürfe wegen der offensichtlich ordnungswidrigen Lagerung. Zu sehen war, wie der Koch die Flusskrebse in einer Glasschale ohne Wasser transportierte. Nicht verwendete Tiere blieben in eben dieser wasserlosen Schale liegen.

Fischschlachtverordnung: Wie tötet man Krusten- und Krebstiere?

In Deutschland werden Krusten- und Krebstiere nach der Fischschlachtverordnung möglichst einzeln, ganz und in Rückenlage, mit dem Kopf voran in stark kochendes Wasser gegeben, informiert die Gastronomische Akademie Deutschlands e.V. auf ihrer Website. Dadurch werden die Nervenknoten und Kiemenapparate der Tiere sofort zerstört. Das Wasser muss dabei und auch nach der Zugabe stark kochen. Wie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert, können die Tiere auch elektrisch getötet werden. Werden die Tiere elektrisch nur betäubt, sind sie unmittelbar danach durch Kochen zu töten, heißt es gemäß § 12 Absatz 11 TierSchlV.

Wie die Tierschützer erklären, hat der Gesetzgeber die Schmerzempfindungsfähigkeit der Tiere längst anerkannt. Aus diesem Grund soll jüngst auch die Tötung im kochenden Wasser nur mit einer vorherigen Betäubung erlaubt sein.

"Auch, wenn Schmerzen und Stress bei Wassertieren weniger leicht zu erkennen sind, ist die Empfindungsfähigkeit von Zehnfußkrebsen mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen", erklärt Katrin Pichl, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. "Sie zeigen komplexes Verhalten, haben ein gewisses Maß an Bewusstsein und verfügen über eine beachtliche Lernfähigkeit."