Entlastungspaket
Energiepauschale: Mit diesem Trick bekommen auch Rentner und Schüler 300 Euro
5.7.2022, 15:40 UhrAufgrund der gestiegenen Engergiekosten in Deutschland schnürte die Bundesregierung Ende April ein Entlastungspaket für die deutsche Bevölkerung. Neben dem 9-Euro-Ticket sollen die Bürger auch eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Was als Erleichterung für Menschen mit geringen Einkommen geplant war, schließt jedoch genau diese Personen aus, denn das Gesetz ist an eine Erwerbstätigkeit oder eine andersgeartete Steuerpflichtigkeit gekoppelt. Damit werden Rentner, Schüler aber auch Studierende von der Zahlung ausgeschlossen.
Energiepauschale für Studierende und Rentner
Diese Einschränkung stößt auf Kritik. "Die Ampel hat bei der Energiepreispauschale viele Menschen einfach vergessen", zitiert die Passauer neue Presse den bayerischen Finanzminister Albert Füracker. Doch es gibt einen einfachen Trick, mit dem auch Studierende, Schüler und Rentner die 300 Euro erhalten können.
Wie das Finanzministerium angibt, reicht bereits eine Stunde Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 aus, um sich für die Energiepreispauschale zu qualifizieren. Rentner können beispielsweise eine Stunde auf ihre Enkel aufpassen und sich dafür mit dem Mindestlohn von 12 Euro bezahlen lassen. Gleiches gilt auch für Schüler die beispielsweise ihren Eltern im Haushalt helfen. Die Entlohnung wiederum geben sie in der nächsten Steuererklärung an.
Entlastung erst im nächsten Jahr
Jedoch muss der Vertrag über das Arbeitsverhältnis "zivilrechtlich wirksam" zustande gekommen. Dem Nachbarn auf Basis eines Handschlags einen Gefallen zu tun reicht also nicht aus. Stattdessen muss das Dienstverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung auch durchgeführt werden. Um das im Nachhinein nachzuweisen, können die Arbeitszeiten zum Beispiel schriftlich in einem Vertrag festgehalten oder der Lohn überwiesen werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, überweist das Finanzamt die 300 Euro. Während alle anderen Berechtigten die Entlastung bereits im September diesen Jahres erhalten, werden Rentner, Studierende und Schüler jedoch erst mit der Steuerrückerstattung im nächsten Jahr begünstigt.
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