Beliebte deutsche Urlaubsparadiese
Gemeinden kämpfen gegen illegale Ferienwohnungen - und wollen bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängen
27.10.2024, 21:36 UhrBarcelona, Rom, Berlin, Hamburg, Köln, München, Nürnberg - sie alle sind beliebte Wohn- und Reiseziele, sie alle haben ihren ganz eigenen Charme und sie alle haben ein gemeinsames Problem: zweckentfremdeten Wohnraum, der illegal zur Miete für Urlauber auf Homesharing-Plattformen wie Airnbn und Co angeboten wird. Freie Wohnungen in deutschen Großstädten sind ein knappes Gut. Auch deshalb gehen große Städte immer härter gegen die Vermietung nicht genehmigter Ferienwohnungen im Netz vor. Doch einige Orte an der Nord- und Ostsee gehen nun einen Schritt weiter und erheben nicht nur saftige Bußgelder, sie setzten auch zunehmend Personal ein, um die Anbieter der Inserate aufzuspüren.
In der Theorie könnte man von einer klassischen Win-win-Situation sprechen: Vermieter verdienen bares Geld und Urlauber sparen im Vergleich zu konventionellen touristischen Übernachtungsmöglichkeiten. Doch besonders der lokale Wohnungsmarkt leidet daran, dass Kapazitäten durch die Vermietung an Touristen verloren gehen. Das lukrative Modell rechnet sich oftmals für Anbieter, weil Kurzzeitvermietungen zu entsprechenden Preisen finanziell lukrativer als die langfristige Vermietung an Einheimische sind. In vielen deutschen Städten gibt es deshalb sogenannte Zweckentfremdungsverbote. Seit 2019 gilt in Nürnberg ein solches Dekret, das es Anwohnern verbietet, ihre Bleibe mehr als acht Wochen pro Jahr an Touristen zu vermieten.
Behörden von Orten an der Nord- und Ostsee gehen die Strafen aber offenbar nicht weit genug. Wer eine nicht genehmigte Ferienwohnung betreibt, begeht zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Für die wollen lokale Kommunen dennoch Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen, berichtet die "bild". Auf Sylt laufen demnach 85 Verfahren gegen Betreiber von illegalen Ferienwohnungen, in St. Peter Ording an der Nordsee deren 40, auf Amrum 20 und auf Föhr 16, will das Blatt herausgefunden haben. 185 Fälle seien bislang aktenkundig, die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen.
Dennis Sontopski von der Gemeinde Timmendorfer Strand erklärt gegenüber "bild": "Grundsätzlich besteht über die Bauleitplanung die Möglichkeit, die Anzahl der Ferienwohnungen in den Planungsgebieten zu regeln bzw. zu beschränken. Für die Änderung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen ist grundsätzlich eine Nutzungsänderung in Form eines Bauantrages erforderlich." Hinweise auf Verstöße würden dann an die Kreis-Bauaufsicht weitergeleitet. Doch wie finden die Prüfer die schwarzen Schafe?
Man habe im Rahmen der Erhebung von Steuern und Abgaben die Möglichkeit der Prüfung, so der Sprecher. Zusätzlich prüfe die Gemeindeverwaltung regelmäßig verschiedene Buchungsplattformen. Im Kreis Nordfriesland sind laut dem Blatt mittlerweile sogar sechs Mitarbeiter mit dem Aufspüren von illegalen Ferienwohnungen beschäftigt, im Kreis Ostholstein immerhin deren drei.
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