Corona-Regeln
Grillen und Corona: Was ist in Bayern aktuell erlaubt?
11.8.2021, 14:39 UhrGrillen: Das ist in Bayern erlaubt
Aktuell gilt in Bayern die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zum Grillen direkt findet sich dort keine Regelung, folglich ist es dort auch nicht verboten. Beachten muss man aber die Kontaktbeschränkungen, den Mindestabstand und das Verbot von Feiern. Dazu kommen etwaige Allgemeinverfügungen in der Stadt oder dem Landkreis, die beispielsweise das Grillen auf öffentlichen Grillflächen verbieten.
Das gilt bei den Kontaktbeschränkungen: Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 sind Treffen mit bis zu zehn Personen möglich, bei Werten darüber dürfen sich drei Haushalte mit insgesamt zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt.
In dieser interaktiven Karte sehen Sie, welcher Inzidenzwert aktuell je Landkreis gilt. Ein Klick in die Karte zeigt, wie sich die Werte in den letzten Tagen entwickelt haben und ob Verschärfungen oder Lockerungen bereits feststehen. Ist das der Fall, gibt die Karte an, wann die Änderung erfolgt.
Das gilt für das Feiern: Auf öffentlichen Plätzen und Anlagen ist es verboten zu feiern, egal wie viele Personen dabei sind. Dabei droht eine Bußgeldsumme von 500 Euro. Beim Grillen sollte es also ruhig und gesittet zugehen.
Das gilt für öffentliche Grillflächen: Wer in Nürnberg grillen will, musste dies lange bei sich zuhause tun tun. Die öffentlichen Grillplätzen in der Stadt durften nicht genutzt werden. Das hatte die Stadt in einer Allgemeinverfügung festgehalten, um Gedränge rund um die Grillplätze zu vermeiden. Mittlerweile ist diese Einschränkung wieder aufgehoben worden.
Weitere Orte in Bayern können die Schließung ihrer öffentlichen Grillplätze ebenso festlegen. Deshalb sollte man sich also genauer informieren, bevor man einen Nachmittag an einer öffentlichen Grillstelle einplant.
Das gilt für das Grillen im eigenen Garten oder auf dem Balkon
Wer die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot beachtet, der kann im eigenen Garten jederzeit grillen.
Will jemand auf dem eigenen Balkon grillen, muss er wie sonst auch Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen, die sich am Rauch und den Gerüchen stören könnten. Auch müssen mögliche Klauseln im Mietvertrag beachtet werden.
Letzten Sommer war das Grillen im im öffentlichen Raum - zum Beispiel auf Grillplätzen im Park oder am Badesee - in Bayern verboten, bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Regelung am 2. September vorläufig außer Vollzug setzte, wegen Unverhältnismäßigkeit (Az. 20 NE 20.1754 vom 1.9.2020). Das Grillen auf dem eigenen Grundstück hingegen war während der gesamten Corona-Zeit erlaubt.
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