Die Justiz korrigiert zu pauschale Corona-Regeln: Gut so!

Alexander Jungkunz

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3.9.2020, 09:02 Uhr

Die Politik regelt gern alles generell. Und, gerade in der Corona-Hochphase, streng. Was ja auch Sinn machte. Nun gibt es vor allem regionale Hotspots und Orte oder Anlässe mit höherem Infektionsrisiko. Da bleibt Vorsicht geboten, samt strikter Regeln.

Aber braucht es ein pauschales Grillverbot? Generelle Alkoholverbote im Freien? Nein, urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und kippte erneut Vorgaben der Staatsregierung beziehungsweise der Stadt München. Gut so. Dass es anders, differenzierter geht, zeigen Nürnberg und Bamberg.

Wir müssen Luft lassen und schaffen für die (vorsichtige) Rückeroberung von Spielräumen. Teils im echten Wortsinn: Dass nun getestet wird, wie Fußball mit Zuschauern (und, logisch, Hygieneregeln) funktionieren kann; dass Kulturtermine mit mehr Publikum erprobt werden – das ist wichtig für Veranstalter wie Publikum. Auch da wird es eventuell Gerichte zum Prüfen von Regeln brauchen. Was ja zeigt: Die Gewaltenteilung funktioniert. Und wenn Gerichte Politiker dann grillen, tun die gut daran, nicht zu schmollen, sondern differenzierter zu arbeiten.

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