Unbedingt aufpassen
Rückrufaktion wegen Fehler: Lachs vor allem im Norden Bayerns verkauft - das ist jetzt zu tun
3.1.2025, 15:42 UhrObacht bei diesem Lachs! Wie die Firma "Dirk Abrahams GmbH" mitteilt, ist dem Unternehmen ein Patzer unterlaufen, der jetzt Folgen nach sich zieht, die Kundinnen und Kunden betreffen. Hier erfahren Sie, ob Sie von der Rückrufaktion betroffen sind und wenn ja, was zu tun ist und ob Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Produktrückruf: Dieser Lachs ist betroffen
Der Firma ist bei Räucherlachs, der unter dem Namen "Abrahams Räucherlachs Bruschetta" in der 100-Gramm-Packung verkauft wird, ein Fehler unterlaufen. Überwiegend wurde der Artikel bei EdekaNordbayern angeboten. Dadurch sind auch Kunden in Sachsen und Thüringen betroffen, denn die Edeka-Unternehmensgruppe mit Sitz in Rottendorf bei Würzburg beliefert rund 900 Märkte in Franken, der Oberpfalz, Sachsen, Thüringen und im nördlichen Baden-Württemberg. Woran erkennt man die betroffene Charge und was ist das Problem?
So erkennen Sie, ob Sie vom Lachs-Rückruf betroffen sind
Betroffen ist die Charge mit der Nummer "35587408". Das Problem: Auf einzelnen Räucherlachs-Packungen mit dieser Chargennummer wurde irrtümlicherweise ein falsches Verbrauchsdatum aufgedruckt. Was heißt das?
Bei betroffenen Artikeln steht auf der Verpackung als Verbrauchsdatum der 05.12.25. Das ist allerdings falsch. Das korrekte Datum lautet 05.01.25, also Januar. Sollten Sie in letzter Zeit Räucherlachs gekauft haben, vor allem bei Edeka in den betroffenen Regionen, dann überprüfen Sie jetzt am besten umgehend, ob Sie betroffen sind. Was müssen Sie tun, wenn das der Fall ist - und gibt es jetzt Geld zurück?
Rückrufaktion: Das ist jetzt zu tun
Die Antwort liefert der Hersteller in einer "wichtigen Kundeninformation": "Bei Packungen mit dem falsch gekennzeichneten Verbrauchsdatum 05.12.25 wird vom Verzehr des oben genannten Produktes nach dem 05.01.25 abgeraten." Klare Sache also: Sind Sie betroffen, dann sollten Sie den Räucherlachs zeitnah verzehren, spätestens bis zum 05. Januar 2025. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen?
In der Kundeninformation des Unternehmens ist dazu nichts zu finden. Allerdings behandeln Supermärkte solche Fälle meistens sehr kulant für die Kunden. Wenn Sie bei Ihrem Markt höflich nach einer Rückgabe fragen, besteht daher durchaus die gute Chance, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen können.
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