Unbedingt aufpassen
Sogar das LKA warnt nun: Vorsicht vor diesem Steuerbescheid - sind auch Sie davon betroffen?
23.1.2025, 14:09 UhrMan hat es ungefähr so gerne wie einen langen Besuch beim Zahnarzt – Post vom Finanzamt. Geht es nicht um eine Rückerstattung, kann eigentlich nichts Gutes in dem Schreiben stehen. Meist will der Staat dann nämlich Geld von Ihnen sehen.
Und genau das machen sich Betrüger derzeit mehr denn je zu Nutze. So würden immer wieder gefälschte Steuerbescheide verschickt werden. Personen werden hier dann aufgefordert, kurzfristig eine Einkommenssteuer nachzuzahlen.
Auffällig: Während die meisten Betrugsversuche mittlerweile auch deutlich mehr im Netz zu finden sind, macht sich diese Variante den guten alten Postweg zu Nutze. So warnte ein Landeskriminalamt vor wenigen Wochen ebenfalls öffentlich vor solchen Schreiben.
So finden sich im Netz immer mehr Beispiele, in denen Menschen dazu gedrängt werden, eine Steuernachzahlung per Überweisung zu leisten. "Bitte seien Sie wachsam, wenn Sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten", warnt etwa das Landesamt in Hannover.
So sei unter anderem im Namen der "Finanzbehörde der Bundesrepublik Deutschland" unterschrieben. Problem: Diese Bezeichnung oder solch eine Behörde gibt es so schlichtweg nicht, wie dazu das Landesamt für Steuern und Finanzen in Sachsen aufklärt.
In anderen Schreiben sind dann bestimmte Finanzämter angegeben. Hier würden die Angaben oft aber nicht stimmen. Beispielsweise in Sachen Adresse, Internetseite oder Telefonnummer des jeweilig "echten" Finanzamtes. Überprüfen Sie also immer genau, ob die Daten auch mit Ihrem Finanzamt übereinstimmen.
Weiteres Beispiel: Ein angegebenes Bankkonto mit Sitz außerhalb des jeweilig zuständigen Bundeslandes, auf das die Überweisung getätigt werden soll. Auf dieses Beispiel macht die Behörde in Rheinland-Pfalz aufmerksam. Auch das würde es so von einem wirklich zuständigen Finanzamt nicht geben.
Weiter heißt es von den Verantwortlichen dazu: "Es empfiehlt sich zum Beispiel, die Steuernummern, die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen."
Allgemein sei an dieser Stelle gesagt: Auf gar keinen Fall sollten Sie eine Überweisung einfach so tätigen, ohne vorher nochmal Rücksprache mit Ihrem Finanzamt gehalten zu haben. Erkundigen Sie sich beispielsweise telefonisch, ob eine solche Nachzahlung wirklich dort für Ihren Namen vermerkt ist. Sollte es sich tatsächlich um eine Fälschung handeln, sollten Sie hier sogar Anzeige bei der Polizei erstatten.
Ist das Geld nämlich einmal überwiesen, gibt es meist kein Zurück mehr. "Eine Überweisung, die Sie selbst getätigt haben, kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, wenn Ihre Bank den Auftrag schon durchgeführt hat. Da hilft allenfalls ein schneller Anruf", geben die Verbraucherzentralen dazu unter anderem Auskunft.
Heißt im Klartext also: Auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass Sie reingelegt wurden. Haben Sie das Geld unter Ihrem Einverständnis überwiesen, ohne sich beispielsweise eben vorher beim "richtigen" Finanzamt zu erkundigen, ist der Betrag damit wohl futsch.