Urlaub wegen Corona storniert: Das sollten Verbraucher wissen
4.1.2021, 08:22 Uhr
Die Buchungen sind weiterhin rar, weshalb die Aussicht sinkt, die Corona-Pandemie wirtschaftlich zu überstehen. Um Verbrauchern attraktive Angebote zu sichern, verzichten Reiseveranstalter weitgehend auf Stornogebühren. Damit fällt das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg.
Bei TUI zum Beispiel, dem größten Anbieter für Pauschalreisen im deutschsprachigen Raum, können bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Ab dem 11. Januar werden Flex-Tarife eingeführt, die zwar eine zusätzliche Gebühr kosten, Kunden aber dennoch die Möglichkeit geben, zu stornieren. Das Unternehmen hat bislang keine Auskunft über die Höhe der Gebühr gegeben.
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Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: "Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn."
Flex-Tarif sinnvoll
Gründe für außergewöhnliche Umstände können sein: Die Anreise ist nicht sichergestellt, das Hotel hat geschlossen und es gibt keinen vergleichbaren Ersatz und Quarantäneregeln im Urlaubsland. Somit ist der Flex-Tarif hauptsächlich sinnvoll, um aus persönlichen Gründen von einer Reise zurückzutreten und hierbei rechtlich abgesichert zu sein.
Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, davon ausgenommen. Sobald eine Region allerdings als Risikogebiet gilt, kann der gesamte Reisepreis zurückverlangt werden.
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