Unterlassungsklage

Urteil zu Boatengs Aussagen über Ex-Partnerin Kasia Lenhardt gefallen

29.8.2024, 12:31 Uhr
Der ehemalige Fußball-Nationalspieler muss sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin vor Gericht verantworten.

© Peter Kneffel/Peter Kneffel/dpa Der ehemalige Fußball-Nationalspieler muss sich wegen des Vorwurfs der Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin vor Gericht verantworten.

Im Rechtsstreit um Äußerungen des ehemaligen Fußball-Nationalspielers Jérôme Boateng über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt in einem Interview bleibt es bei nur einer Aussage, die er nicht wiederholen darf.

Die Mutter der 2021 gestorbenen Ex-Freundin wollte in einem Berufungsprozess erreichen, dass Boateng für fünf weitere Aussagen eine Unterlassungserklärung abgeben muss. Das lehnte das Berliner Kammergericht in seinem Urteil ab, wie am Donnerstag bekanntgegeben wurde. Damit war die Unterlassungsklage der Mutter in zweiter Instanz nicht erfolgreich.