Neuerungen

2G-Plus, Maskenpflicht, Snacks: Was gilt nun im Kino?

25.11.2021, 10:38 Uhr
Auch in Kinos gilt die 2G-Plus-Regelung.

© Photology2000 via www.imago-images.de Auch in Kinos gilt die 2G-Plus-Regelung.

Am 24. November ist die 15. bayerische Infektionsschutzverordnung mit neuen Corona-Regeln in Kraft getreten. Damit ist der Zugang zu sämtlichen Sport- und Kulturveranstaltungen sowie zu Freizeiteinrichtungen nur noch nach der 2G plus-Regelung möglich. Betroffen sind daher auch Kinos, wo seit Mittwoch neue Bedingungen gelten.

In Bayern Kinobesuch nur mit 2G plus

Nach der 2G-Plus-Regelung sind Kinobesucher ab 12 Jahren verpflichtet, einen vollständigen Impfnachweis oder Genesenennachweis, der nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie einen aktuellen Corona-Test vorzulegen. Viele Kinos verlangen inzwischen, dass der Antigenschnelltest aus einer zertifizierten Test-Stelle stammen muss. Schnelltests dürfen maximal 24 Stunden alt sein, teilweise können auch Selbsttests vor Ort gemacht werden. Alternativ gilt ein negativer PCR-Test, der bis zu 48 Stunden zurückliegen darf.

Von der 2G-Plus-Regel sind Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten ausgenommen. Wichtig ist, dass neben Impf- oder Genesenennachweis sowie negativem Test auch der Personalausweis bei Kontrollen vorzuzeigen ist.

FFP2-Maskenpflicht

Seit dem 16. November gilt für Kinobesucher ab 16 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht in den Kinoräumlichkeiten. Für Kinder ab sechs Jahren reicht eine medizinische Gesichtsmaske. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen mit Behinderung.

Auch während der Vorstellungen in den Kinosälen ist die Maskenpflicht einzuhalten. Nur für den Verzehr im Kino gekaufter Snacks und Getränke ist es erlaubt, die Gesichtsmaske am Sitzplatz abzunehmen.

Keine Snacks nach der Sperrstunde

Da am Mittwoch eine Corona-Sperrstunde von 22 Uhr bis 5 Uhr früh für die Gastronomie wieder in Kraft getreten ist, dürfen Kinos ab 22 Uhr keine Snacks und Getränke mehr anbieten. Vorführungen dürfen jedoch bis nach 22 Uhr dauern.

Mindestabstand

Trotz der verordneten Maximalauslastung von 25 Prozent soll im gesamten Kino ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Allgemein gilt in Bayern: Erreicht ein Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz über 1000, müssen neben Gastronomie, Hotels, Fitnessstudios, Schwimmbäder und Museen auch Kinos schließen.

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