Anwältin bedroht: Polizist nach "NSU 2.0"-Fax festgenommen

27.6.2019, 15:08 Uhr
Die Juristin hatte Anfang August 2018 nach Erhalt einer Drohung Anzeige erstattet - dann erhielt sie ein weiteres Fax mit dem Titel "NSU 2.0".

© AFP/ Christof Stache Die Juristin hatte Anfang August 2018 nach Erhalt einer Drohung Anzeige erstattet - dann erhielt sie ein weiteres Fax mit dem Titel "NSU 2.0".

Ein Polizist aus Mittelhessen ist im Rahmen der Ermittlungen zu den Drohfaxen an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz vorläufig festgenommen worden. Er sei allerdings am selben Tag wieder freigelassen worden, da keine Haftgründe vorlagen und ein dringender Tatverdacht nicht nachgewiesen werden konnte, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Entlastet sei der Beamte aber nicht: "Die Ermittlungen gehen weiter." Ihm würden Bedrohung und Volksverhetzung vorgeworfen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Basay-Yildiz, die im NSU-Prozess Nebenkläger aus den Familien der Opfer der rechtsextremen Mordserie vertrat, hatte im vergangenen Jahr Drohschreiben an ihre Privatadresse erhalten, die mit "NSU 2.0" unterzeichnet waren. Darin wurde ihr und ihren Angehörigen der Tod angedroht. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass ihre persönlichen Daten von einem Computer des 1. Polizeireviers in Frankfurt abgerufen worden waren. Auch eine Chatgruppe mehrerer Beamter mit mutmaßlich rechtsextremen Inhalten wurde entdeckt. Mehrere Polizisten wurden daraufhin vom Dienst suspendiert.

Im Zusammenhang mit der jetzigen vorläufigen Festnahme gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Durchsuchungen im mittelhessischen Kirdorf und in Frankfurt. Dabei seien Unterlagen sichergestellt worden, die nun untersucht würden. Berichte, dass der Mann im Zusammenhang mit der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke Hassmails verfasst haben soll, konnte die Sprecherin nicht bestätigen. "Wir müssen das Material zunächst einmal sichten."

In einer am Donnerstag gemeinsam mit der Bildungsstätte Anne Frank veröffentlichten Mitteilung forderte Basay-Yildiz, dass durch Todesdrohungen von Rechtsextremisten gefährdete Menschen von den Behörden informiert werden müssen. Sie sprach sich - auch mit Blick auf den Mord an Lübcke - für uneingeschränkte Aktenfreigabe aus. Das betreffe vor allem einen Bericht zur Neonazi-Aktivitäten, den der hessische Verfassungsschutz zunächst für 120 Jahre gesperrt hatte, hieß es in der Mitteilung. Inzwischen habe Landesinnenminister Peter Beuth eine Kürzung der Sperrfrist auf 30 Jahre angekündigt.


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