- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen.
Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.
Die Änderungen am Bußgeldkatalog treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - zur "ausreichenden Vorbereitung der praktischen Umsetzung".
Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne) sagte, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. "Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme."
Lob für Kompromiss
Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als "echten Durchbruch", bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.
Mann rast mit Tempo 125 betrunken durch Nürnberg
Schaefer sagte, auch Scheuer habe eine konstruktive Rolle gespielt. "Es war ein gegenseitiges Nehmen und Geben." Die Grünen, die ursprünglich schärfere Regeln für einen Führerscheinentzug wollten, seien in dem Punkt über ihren Schatten gesprungen. Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt.
ADFC: Novelle als "Trippelschritt"
Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.
Insgesamt sei die Novelle aber nur ein "Trippelschritt" gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. "Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten." Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit.
"Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf." Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. "Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen", so Krone.
ADAC: Umfassende Überarbeitung notwendig
Laut ADAC Juristen ist eine umfassende und sehr detaillierte Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung in den kommenden Jahren notwendig, da viele punktuelle Neuregelungen die eigentliche Systematik aufgelöst haben. Sie muss in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen.