Wahlkabinen-Knigge
Achtung, verboten: Diese Fauxpas sollten Sie in der Wahlkabine unbedingt unterlassen
30.01.2025, 12:50 UhrDie Teilnahme am demokratischen Prozess ist nicht nur für Erstwähler ein spannender Moment. Besonders bei der Bundestagswahl 2025, die zukunftsweisend für Deutschland sein dürfte, möchte man da alles richtig machen. Sonst läuft man Gefahr, dass die eigene Stimme ihre Gültigkeit verliert.
6 Dos and Dont‘s in der Wahlkabine: So klappt es mit der Stimmabgabe
Damit am Wahlsonntag alles in der Wahlkabine glattgeht, sollten Sie einige Regeln beachten und auf die örtlichen Wahlhelfer hören. Mit diesen Grundsätzen fahren Sie sicher:
- Neutralität wahren
Der politische Diskurs findet nicht in der Wahlkabine statt, sondern zuvor außerhalb des Wahllokals. Deshalb sollten Sie politische Diskussionen im Wahllokal unterlassen. Auch politische Aussagen und Symbole auf der Kleidung sind nicht gestattet. Abgesehen davon gibt es keine Kleiderordnung, ob Anzug oder Jogginghose, alles ist erlaubt. - Keine Selfies
Auch wenn die Stimmabgabe ein denkwürdiger Moment ist, sollten Sie ihn nicht mit einem Selfie festhalten. Der Grund: Das Wahlgeheimnis soll gewahrt bleiben. Das gilt übrigens nicht nur für die Kabine, sondern für das ganze Wahllokal. Versehentlich könnte eine andere Person bei der Stimmabgabe mit auf dem Selfie landen. Außerhalb der Wahlkabine sind die Regeln zwar nicht so streng, sie werden aber von den örtlichen Wahlhelfern unterschiedlich gehandhabt. Am besten verzichtet man deshalb im gesamten Wahllokal auf Selfies. - Keine Telefongespräche
Generell sollten Sie Ihr Handy während der Stimmabgabe in der Tasche lassen. Telefongespräche sind ebenso unerwünscht, wie Selfies. Denn eine Person am anderen Ende der Leitung könnte Druck auf Telefonierende in der Kabine ausüben und so die Neutralität verletzen. Außerdem könnten Sie mit dem Telefonat andere Wählende stören. - Wahlkabine: Ein Platz für eine Person
Die Wahlkabine darf nur von Einzelpersonen betreten werden. Freunde oder Partner müssen draußen warten. Auf diese Weise soll eine Beeinflussung der Wahl verhindert werden, ebenso das Wahlgeheimnis bewahrt. Ausnahmen gibt es natürlich auch. Begleitpersonen dürfen, wenn nötig, bei der Wahl unterstützen. Auch Kleinkinder dürfen mit in die Kabine genommen werden, sofern sie nicht alleine bleiben können oder durch eine andere Person beaufsichtigt werden. Hauptsache ist, dass das Kind die Wahl nicht laut ausplappern kann. Sonst wäre die Wahl nicht mehr geheim. - Lassen Sie sich Zeit
Generell gilt: Es gibt keine zeitliche Begrenzung, innerhalb derer Sie Ihre Stimme abgeben müssen. Sie können sich in der Wahlkabine also Zeit lassen und wohlüberlegt Ihre Stimme abgeben. Allerdings sollten Sie Ihre Wahlkabine natürlich nicht dauerhaft besetzen, schließlich sollen alle Wahlberechtigten die Gelegenheit bekommen, ihre Stimme abzugeben. - Kreise, Kreuze, Haken
Wie genau Sie Ihre Wahl abgeben, bleibt Ihnen überlassen. Ganz egal, ob Sie Kreise ausmalen, Kreuze vergeben oder Ihre Wahl abhaken, die Hauptsache ist, dass der Wählerwille klar erkennbar ist. Unterlassen sollten Sie hingegen zusätzliche Äußerungen, Kommentare oder Zeichnungen auf dem Wahlzettel. Das kann dazu führen, dass Ihr Stimmzettel als ungültig erachtet wird. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlvorstand. Auf jeden Fall darf weder Ihr Name noch Ihre Adresse auf dem Stimmzettel landen, denn dann ist das Wahlgeheimnis verletzt.
Bei der Bundestagswahl habe alle Stimmberechtigten eine Erst- und eine Zweitstimme. Insgesamt haben Sie also zwei Stimmen zu vergeben. Wer mehr Kreuze oder Haken auf seinem Stimmzettel hinterlässt, macht die Stimme ungültig. Auch hier ist der Wählerwille nicht mehr eindeutig erkennbar.