Grenzwerte

Cannabis im Straßenverkehr: Was gilt für Auto, Fahrrad oder E-Scooter?

21.4.2024, 05:00 Uhr
Der Anbau und Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 legal. Welche Regelungen gelten im Straßenverkehr?

© Matt Masin/dpa Der Anbau und Konsum von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 legal. Welche Regelungen gelten im Straßenverkehr?

Begleitend zur teilweisen Legalisierung von Cannabis soll auch ein Grenzwert für den Wirkstoff THC im Straßenverkehr festgesetzt werden. Dazu liegt nach einem Bericht der "Augsburger Allgemeinen" (Freitag) nun ein erster Entwurf für eine Gesetzesregelung vor, die Empfehlungen einer Expertenkommission umsetzen soll. Ordnungswidrig handelt demnach, wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzt. Umgesetzt werden soll der Grenzwert durch ein Gesetz der Ampel-Koalitionsfraktionen im Bundestag.

Bisher gilt bei Cannabis die strikte Linie, dass schon beim bloßen Nachweis des Wirkstoffes Geldbußen oder Punkte drohen. Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es nicht. In der Rechtsprechung hat sich aber ein niedriger Wert von 1 Nanogramm etabliert. Eine Kommission des Bundesverkehrsministeriums hatte Ende März einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei "eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend". Dies sei mit einer Alkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.

Doch was gilt auf E-Scootern oder Rädern? Die Fahrer von Autos und Elektrorollern müssen sich an dieselben Promillegrenzen halten. "Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid", heißt es von Seiten des "ADAC". 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg können fällig werden. In Sachen Cannabis werden sich E-Scooter-Fahrer also künftig wohl ebenfalls an den Grenzwert von 3,5 Nanogramm halten müssen.

Das Fahrrad gilt nicht als Kraftfahrzeug. Hier beginnt die Promillegrenze bei einem Wert von 1,6. Wer sie erreicht, muss mit einem Verfahren und einer Geldstrafe rechnen. Kommt es zu einem Unfall, müssen Radler bereits ab einem Wert von 0,3 Promille mit Konsequenzen rechnen. Wie sieht es mit den THC-Werten aus?

"Wer viel kifft, sollte aufs Fahrrad umsteigen", titelte "Zeit Online". Die bislang festgesetzten Regelungen würden schließlich nur für Kraftfahrzeuge gelten. Tatsächlich ist die Lage diffus. Es gibt noch keinen klaren Grenzwert, der das Radeln unter Einfluss von Cannabis strafbar macht.

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