Corona in Bayern: Das gilt seit Mittwoch für Blumengeschäfte und Buchläden

29.4.2021, 10:42 Uhr
Blumenläden dürfen in Bayern auch bei hohen Inzidenzwerten seit Mittwoch wieder öffnen.

© FrankHoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de, NN Blumenläden dürfen in Bayern auch bei hohen Inzidenzwerten seit Mittwoch wieder öffnen.

Seitdem gelten die Regeln der bundesweiten Notbremse auch für Blumenläden, Gärtnereien und Buchläden. Zudem können Ladengeschäfte des Handwerks, der Bücherhandel, Zoos und Botanische Gärten wie darin vorgesehen öffnen. Diese Lockerung gilt seit Mittwoch.

Was gilt mit der Bundes-Notbremse für Blumenläden und Gartenmärkte?

Die Bundes-Notbremse enthält weniger strikte Regelungen bei Geschäften, die Lebensmittel und Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs anbieten. Dazu gehören der "Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel", so der Wortlaut.

In diese Gruppe zählen also Gartenmärkte, Blumenläden und Buchläden. In diesen Geschäften ist laut Bundes-Notbremse der Einkauf unabhängig von der Inzidenz möglich, natürlich unter der Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht.

In Bayern galten bis Mittwoch strengere Regelungen für diese Geschäfte. Sie zählten im Freistaat nicht als Geschäfte des täglichen Bedarfs, deshalb galt für sie "Click & Meet" inklusive negativem Test ab einer Inzidenz über 100. Ab einer Inzidenz von 150 durften nur noch vorbestellte Waren im Geschäft abgeholt werden ("Click & Collect").

Die Freien Wähler forderten deshalb für Bayern die Übernahme der lockereren Vorgaben aus der Corona-Bundesnotbremse, die Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag auch verkündet hat.

Was gilt für Baumärkte?

Für Geschäfte, die oben nicht aufgeführt sind, besagt die Bundes-Notbremse: Bei Inzidenzen unter 150 ist "Click & Meet" erlaubt, hierbei braucht es neben dem Termin auch einen aktuellen negativen Coronatest. Wenn der Inzidenzwert über 150 liegt, ist "Click & Meet" nicht mehr möglich.

"Click & Collect" sowie "Call & Collect" sind hier weiterhin inzidenzunabhängig erlaubt. Hier können sich Kunden die gewünschte Ware online oder telefonisch aussuchen, bestellen und dann vor Ort abholen. Dafür braucht es keinen negativen Corona-Test.

Die Bundes-Notbremse soll bis maximal 30. Juni gelten.

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