Ein heikles Exempel: Was im Fall Asef N. schief lief

1.6.2017, 21:32 Uhr
Die Polizei löste die Sitzblockade gegen die Abschiebung des Afghanen am Berliner Platz gewaltsam auf.

© Michael Matejka Die Polizei löste die Sitzblockade gegen die Abschiebung des Afghanen am Berliner Platz gewaltsam auf.

Ein Rechtsstaat, der geltendes Recht nicht durchsetzt, macht sich unglaubwürdig und gefährdet seine eigene Basis: Diesem Satz können wohl alle zustimmen.

Die Frage aber ist: Wo setzt der Staat Recht um? Wo meint er, Exempel statuieren zu müssen? Welche Signale sendet er damit aus?

Und da ist, alles in allem, vieles schiefgelaufen beim hitzig diskutierten Fall des beinahe abgeschobenen 21-Jährigen, der in Nürnberg aus dem Klassenzimmer geholt wurde. Gewiss aufseiten jener Demonstranten, die wohl teils nicht aus den Reihen der Mitschüler stammten und deren zuvor friedlichen Protest gewalttätig eskalieren ließen. Leidtragende waren, wie so oft, Polizisten, die mit aller Härte ausführen müssen, was Vorgesetzte anordnen.

Und die Hauptperson? Klar ist: Der Afghane hielt sich widerrechtlich hier auf, sein Asylantrag war längst abgelehnt. In der Stresssituation am Tag seiner Festnahme ist er offenbar ausgerastet in einer nicht hinnehmbaren Art, die im Widerspruch steht zu dem, was die berichten, die ihn länger kannten. Denn zuvor hat er offenbar versucht, was Politiker zu Recht immer wieder einfordern - Fuß zu fassen in einem Land, das ihn als Arbeitskraft vielleicht hätte brauchen können, das ihn als illegal hier lebenden Menschen aber eigentlich abschieben muss.

Die harte Kehrseite

Nur Träumer können die prinzipielle Notwendigkeit von Abschiebungen verleugnen: Menschen auszuweisen, die kein Recht auf Asyl haben - das ist die logische, harte Kehrseite eines Asylrechts, das sonst nicht zu halten ist, weil es Millionen von Menschen missbrauchen würden. Das tun manche schon lange: Flüchtlinge, die aus Not und Elend, aber nicht wegen Verfolgung nach Deutschland kommen, um hier ihr Glück zu suchen.

Das ist aus deren Sicht verständlich, aber es höhlt das Asylrecht aus. Oft bekommen solche Zuwanderer zeitweise Schutz, weil eine Rückkehr in ihr Land wegen Krieg oder Terror unzumutbar wäre. Bis gestern Abend beharrte die Regierung darauf, dass Afghanistan zu den Staaten gehöre, in die man dennoch abschieben könne. Der Anschlag vom Mittwoch, kurz vor der Festnahme des Afghanen in Nürnberg, führte nun zur Kehrtwende: vorerst keine Abschiebungen in das geplagte Land. In Berlin spricht man nun davon, zu differenzieren: Es sollen primär Kriminelle abgeschoben werden. Ein vernünftiger Schritt.

Die Behörden stehen bei Abschiebungen oft vor Problemen: Häufig verweigern die Herkunftsländer die Aufnahme ihrer Bürger - wenn denn überhaupt deren Identität festzustellen ist. Und das ist, auch angesichts des von der Politik zu verantwortenden Bürokratie-Desasters im oft überforderten Nürnberger Asyl-Bundesamt, teils nicht der Fall.

Schwer umzusetzen

So leicht also lässt sich eine andere Abschiebepraxis kaum umsetzen. Einleuchtend wäre es ja, nicht zuerst die abzuschieben, die am leichtesten zu greifen sind. Das sind eher diejenigen, die dabei sind, sich zu integrieren: Handwerk und engagierte Bürger klagen, dass gerade die Menschen abgeschoben werden, die Ausbildung oder Job haben, aber keinen Aufenthaltsstatus. Den könnte es nur dann geben, wenn ein Einwanderungsgesetz für Zuwanderer mit guter Job-Perspektive in solchen Fällen greifen würde. So ein Einwanderungsrecht haben wir aber immer noch nicht, vor allem wegen des Widerstands der Union.

Ob Asef N., der Nürnberger Afghane, von so einem Gesetz hätte profitieren können? Kaum. Dennoch darf man, muss man nach wie vor fragen: Warum packt gerade die CSU bei der (notwendigen!) Durchsetzung des Rechtsstaats nicht andere, weniger strittige Fälle an?

Wer offenbar auch wegen des Wahlkampfs glaubt, Härte demonstrieren zu müssen, der findet weit eindeutigere Personengruppen, um die gewünschten Exempel zu statuieren. Und auch Länder, in die man Menschen abschieben kann, ohne Gefahr für deren Leib und Leben zu riskieren. Das aber ist viel, viel mühsamer als das Vorweisen einiger weniger, noch dazu höchst umstrittener Abschiebungen.

Die Polizei löste die Sitzblockade gegen die Abschiebung des Afghanen am Berliner Platz gewaltsam auf.

Die Polizei löste die Sitzblockade gegen die Abschiebung des Afghanen am Berliner Platz gewaltsam auf. © Michael Matejka

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