Fix! Keine Großveranstaltungen bis Oktober - mit Ausnahmen

17.6.2020, 15:57 Uhr
Offenbar verhandeln die Ministerpräsidenten der Länder aktuell über mögliche Ausnahmen des Verbots für Großveranstaltungen.

© Tom Weller, dpa Offenbar verhandeln die Ministerpräsidenten der Länder aktuell über mögliche Ausnahmen des Verbots für Großveranstaltungen.

Die Bundesländer wollen Großveranstaltungen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober verbieten. Dies gelte für solche Veranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist", heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden Formulierungsvorschlag für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwochnachmittag. Demnach könnte es Ausnahmen geben, wenn die Vorgaben eingehalten werden können.

In dem Textvorschlag heißt es weiter: "Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz." Angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren "ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen". In einer früheren Beschlussvorlage für das Treffen mit Merkel war offen gelassen worden, ob Großveranstaltungen womöglich auch bis Ende des Jahres verboten bleiben könnten. Bisher galt die zeitliche Begrenzung für das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August.

Ausnahmen sind möglich

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte nach dem vorbereitenden Treffen der Regierungschefs in der bayerischen Landesvertretung in Berlin: "Bei Großveranstaltungen haben wir jetzt die Frist 31. Oktober. Aber wir haben ein paar Kriterien, wenn zum Beispiel rückverfolgbar ist, wer wo gesessen hat, dass man auch schon vorher größere Veranstaltungen durchführen kann."

Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) sagte, Großveranstaltungen sollten ab dem 1. September möglich sein, aber nur dann, wenn Kontaktbeschränkungen und Hygienekonzepte eingehalten würden. Auf Nachfrage, wie das beispielsweise bei Fußballspielen aussehen könnte, sagte Günther, über die konkrete Ausgestaltung habe man nicht gesprochen. Es gehe um eine grundsätzliche Vereinbarung.

Nach den Streitereien der vergangenen Wochen wegen sehr unterschiedlicher Vorstellungen über die möglichen Lockerungen der anfänglich scharfen Corona-Beschränkungen suchen Bund und Länder in Berlin nun nach einer gemeinsamen Linie für den weiteren Umgang mit der Pandemie. Eine zentrale Rolle spielen dabei neben den Großveranstaltungen auch eine Einigungen zur Öffnung von Schulen, die Fortführung von Maskenpflicht sowie Abstandsregelungen.

Die Länder streben - bei weiterhin positivem Verlauf des Infektionsgeschehens - zudem an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb zurückzukehren, auf Grundlage der Schutz- und Hygienekonzepte. "Zeitnah" solle auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

Angst vor der zweiten Welle

Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte der dpa: "Es ist auf jeden Fall wichtig, dass wir uns verständigen, dass Großveranstaltungen weiterhin entweder gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen durchgeführt werden sollen." Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ergänzte: "Das erste und wichtigste Ziel ist es, zu vermeiden, dass es zu einer zweiten Welle in Deutschland kommt, und deswegen werden wir uns weiter einschränken müssen."

Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) hatte am Dienstag in München bereits erklärt, dass "auf jeden Fall" eine Verlängerung beschlossen werden solle, dies sei Konsens unter den Ländern. Aus Länderkreisen hieß es, an der Vorlage, die auch als Grundlage für das Treffen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Nachmittag diente, sei bereits intensiv mit dem Kanzleramt gearbeitet worden.

Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. In den Tagen danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie schrittweise heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in mehreren Videoschalten über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Die Länder streben zudem laut Vorlage eine Einigung über die gemeinsame Fortsetzung von Regeln zu Mindestabstand und Hygiene an. Dies war nach den zuletzt auseinanderdriftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Auf Länderseite wurde eine mögliche Einigung in diesem Punkt als bedeutend hervorgehoben.

Länder-Kurs driftete in letzten Wochen auseinander

In dem Papier heißt es, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel, hätten sich bewährt und sollten grundsätzlich fortgeführt. Bürgerinnen und Bürger seien angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten.

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. Auch in Sachsen wurde jüngst bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.

Vor dem Hintergrund der Debatten über weitere Lockerungen hatte Merkel erst am Dienstag erneut eindringlich vor einem Rückschlag gewarnt: "Wir müssen sehr vorsichtig sein, damit wir die schon schwierige Lage in der Wirtschaft nicht noch mal verschlechtern", warnte die Kanzlerin nach Angaben von Teilnehmern in der Sitzung der Unionsfraktion im Bundestag.

Dieser Artikel wurde zuletzt um 15:58 aktualisiert. Weitere Informationen folgen.


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