Geld zurück wegen Coronavirus? Experte klärt Urlauber auf
18.3.2020, 17:36 UhrIn knapp drei Wochen beginnen die Osterferien, viele haben Reisen schon gebucht oder planen für den Sommer. Doch in Urlaubsregionen wie Italien grassiert Sars-CoV-2; andere Länder, wie die USA oder Tschechien, haben Einreisesperren gegen Deutsche erhoben. Was bedeutet das für Urlauber?
Bleiben Urlauber nun auf den Kosten sitzen?
Es gibt keine allgemeingültige Antwort für alle Reisen, sagt Paul Degott, Anwalt für Recht der Touristik. Prinzipiell muss man immer zwischen Pauschal- und Individualreise unterscheiden. Pauschaltouristen haben – aus finanzieller Sicht – Glück.
Coronavirus in der Region: Das ist der aktuelle Stand
Ihr Vertragspartner, der Reiseanbieter, ist für die Durchführung der Reise verantwortlich. Kann er sie aufgrund von "unvermeidbaren und außergewöhnlichen" Umständen nicht durchführen, muss er Kosten zurückerstatten. Das kann durchaus der Fall sein, wenn ein Land zum Risikogebiet erklärt wurde oder Deutsche nicht mehr ins Land lässt.
Das heißt, ich bekomme das volle Geld zurück?
Oft verlangen Reiseveranstalter Stornogebühren. Wer die nicht zahlen will, der muss im Zweifelsfall vor Gericht streiten, sagt Degott, allerdings mit guten Chancen. "Es wäre zu wünschen, dass die Veranstalter prinzipiell selber tätig werden, aber die stellen sich oft tot."
Gilt das auch für die Sommerferien?
Bis dahin ist‘s noch etwas hin. Abwarten, rät daher Reiserechtler Degott. "Es gibt aber keinen gesetzlichen Stichtag, bis wann man von einer Reise zurücktreten kann." Wer aber im April nach Italien fahren wollte, der könne den Urlaub sicherlich stornieren.
Und was ist, wenn ich mir die Reise selber zusammengestellt habe?
Dann wird es komplizierter. Relativ einfach lässt sich in der Regel der Flug lösen. Denn die Gesellschaften können viele Flüge nicht mehr durchführen. Indien hat etwa eine Einreisesperre für alle Touristen verhängt. Würde die Fluggesellschaft den Gast trotzdem nach Mumbai transportieren, ließe Indien ihn nicht ins Land. Der Anbieter müsste ihn auf eigene Kosten zurückbringen und auch noch eine Einreisestrafe von rund 2000 Euro zahlen, sagt Degott.
Wenn die Gesellschaft den Flug aus diesem Grund nicht selber storniert, dann kann man außerdem aus wichtigen Gründen (und das ist in diesem Fall gegeben) das Geld zurückfordern.
Corona-Risikogebiete: Das müssen Reisende jetzt wissen
Individualreisende haben in der Regel im anderen Land einiges gebucht. Was ist damit?
Hier wird es schwierig. Denn man muss sich mit jedem einzelnen Vertragspartner (Hotel, Autovermietung, ...) auseinandersetzen. Bei einer Reise durch mehrere Bundesstaaten in den USA etwa muss man noch die unterschiedlichen Zivilrechte der Staaten betrachten – und im Zweifel vor dem örtlichen Gericht streiten.
In solchen Fällen, sagt Experte Degott, ist es entsprechend schwer, das Geld zurückzubekommen.
Und was ist, wenn ich selbst vor Urlaubsbeginn unter Quarantäne stehe?
Auch da hat man schlechte Karten, was das Finanzielle angeht. Denn für Hotels ist das neuartige Coronavirus rechtlich eine Krankheit wie jede andere: Der Kunde trägt das Risiko, dass er nicht kommen kann und bleibt damit auf seinen Kosten sitzen.
Hilft da eine Reiserücktrittversicherung?
Unter Umständen schon. Wer krank ist, der bekommt in der Regel sein bereits gezahltes Geld erstattet. Wer aber nur Angst vor dem Virus hat und deswegen nicht in den Urlaub fahren will, hat Pech gehabt. Denn, so sagt Degott: "Angst ist kein Stornierungsgrund."
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