FAQ
Impfpass bis Apps: Wie beweise ich meine Impfung?
10.6.2021, 16:41 UhrJe mehr Menschen in Deutschland vollständig geimpft sind, desto dringender stellt sich die Frage: Wie können diese Frauen und Männer im Restaurant, am Flughafen, im Fitnessstudio und an anderen Orten nachweisen, dass sie bereits beide Impfdosen erhalten haben? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn präsentierte am Donnerstag eine neue App, mit der genau das geschehen soll. Es gibt aber auch noch andere Methoden. Wir stellen hier alle vor und beantworten die relevanten Fragen dazu.
Der gelbe Impfpass
Er ist bisher der Standardnachweis und wird nach wie vor seine Gültigkeit behalten. Wem hier seine beiden Impfungen von offizieller Stelle wie Impfzentrum oder Hausarzt dokumentiert wurden und wer die 14-tägige Frist nach der zweiten Impfung abgewartet hat, der kann unter Vorzeigen des Passes alle damit verbundenen Freiheiten bzw. Rechte in Anspruch nehmen. Es ist nicht daran gedacht, dass der Impfpass jemals von anderen Nachweismethoden komplett verdrängt werden soll. Schon aus Gründen des Datenschutzes dürften etliche Menschen darauf bestehen, nur das schriftliche Dokument zu verwenden und sich nicht auf eine digitale Lösung einzulassen.
Der CovPass
"Ein neues Werkzeug, das das Impfen noch attraktiver macht" - so warb Minister Jens Spahn bei der Vorstellung in der Bundespressekonferenz für den CovPass. Es handelt sich um eine App, die in den nächsten Tagen für alle Systeme zur Verfügung stehen soll und dann heruntergeladen werden kann. Die App wurde nach den seit zehn Tagen vorliegenden europäischen Vorlagen entwickelt. Das Ziel ist es, dass sie auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union als Legitimation verwendet werden kann - natürlich in Kombination mit einem Ausweis. Grundsätzlich ist der Pass "ein freiwilliges und ergänzendes Angebot". Er dient nur als Impfnachweis und ist keine Nachfverfolgungs- oder Warn-App.
Wie bekomme ich meine Impfungen auf den CovPass?
In den nächsten Tagen sollen immer mehr Impfzentren und Hausärzte mit der entsprechenden Software ausgestattet werden. Teilweise ist das sogar schon der Fall. Aktuell Geimpfte erhalten dann sofort noch vor Ort ein Impfzertifikat mit einem QR-Code, den sie auf ihrem Smartphone einscannen können. Weitere Schritte werden für diese Personengruppe nicht nötig sein.
Knapp 19 Millionen Menschen wurden in Deutschland bereits zweimal geimpft - und zwar zu einem Zeitpunkt, als es noch keinen digitalen Impfpass gab. Für sie bieten sich mehrere Wege an, nachträglich an den QR-Code zu kommen. Erstens: Viele Betroffene, deren Daten in den Impfzentren noch vorliegen, werden den Code unaufgefordert per Post erhalten. Zweitens: Niedergelassene Ärzte können nach Prüfung des Impfpasses sowohl bei von ihnen selbst Geimpften als auch bei fremden Patienten den Code erstellen. Drittens: Zunehmend werden auch Apotheken dazu in der Lage sein. Die Honorare für Ärzte und Apotheken reichen je nach Aufwand von "niedrigen einstelligen" Euro Beträgen bis zu 18 Euro.
Ist der digitale Impfpass sicher?
Wer nach bereits erfolgter zweifacher Impfung beim Arzt oder Apotheker nachträglich den digitalen Pass erhalten will, der muss sich auf eine Kontrolle von Impfpass und Ausweis einstellen. Gerade die Apotheken, so Jens Spahn, hätten mit solchen Überprüfungen schon große Erfahrungen, weil sie ja häufig auch Rezepte kontrollieren müssten.
Wie wird geprüft?
Amtliche und private Stellen können sich eine weitere App mit dem Namen CovPass Check herunterladen. Das ist gewissermaßen das Gegenstück zum CovPass. An Flughäfen, in Restaurants und bei Kulturveranstaltungen kann durch ein Einscannen vom Smartphone des Gastes oder Besuchers schnell festgestellt werden, ob ein vollständiger Impfschutz vorhanden ist.
Wann geht es los?
"Nicht alle sind heute oder morgen schon angeschlossen", sagte Jens Spahn mit Bezug auf Impfzentren, Ärzte und Apotheken. "Innerhalb der nächsten Wochen" sollen möglichst alle Einrichtungen damit ausgestattet werden. Bis Ende Juni soll das Angebot dann "für alle, die das wollen", verfügbar sein. Bis zu dem Zeitpunkt müssen zweifach Geimpfte auf ihren Impfpass zurückgreifen. Der Minister warnte die Bürgerinnen und Bürger davor, gleich am Montag Apotheken und Arztpraxen zu stürmen.
Warum überhaupt ein digitaler Nachweis?
Viele Menschen möchten ihren Impfpass nicht ständig mit sich herumschleppen - aus Angst davor, ihn zu verlieren oder ihn zu stark abzunutzen und sich dann mühsam eine Kopie organisieren zu müssen. Ein weiterer Vorteil: Gerade dann, wenn größere Personengruppen zu kontrollieren sind, dürfte das Einscannen schneller funktionieren als der prüfende Blick in den Impfpass. Der Europäische Rat hatte Anfang des Jahres beschlossen, dass es einen EU-weit gültigen digitalen Impfpass geben soll, und gleichzeitig die Regeln dafür festgelegt.
Die Corona-Warn-App
Sie gibt es bereits seit dem Juni 2020. Ihr Ziel war es, Menschen zu warnen, wenn sie in Kontakt mit einem positiv Getesteten waren. Die Wirksamkeit der App ist höchst umstritten, trotzdem gab es bis Ende Mai 28 Millionen Downloads. Nun wird die Warn-App den Impfnachweis als eine weitere Funktion erhalten. Der Bundesgesundheitsminister will sich persönlich auf diese Weise als Geimpfter ausweisen. Technisch funktioniert es wie beim CovPass - über das Einscannen eines QR-Codes.
Die Luca-App
Diese von einer Privatinitiative entwickelte und ebenfalls umstrittene App ist ähnlich wie die Corona-Warn-App ursprünglich ein Instrument zur Nachverfolgung von Kontakten und zur Warnung im Falle von Risikokontakten gewesen. Nun wird sie auch als digitaler Impfnachweis dienen können. Wer schon bisher über Luca verfügt, der muss mit einem Update dafür sorgen, dass auch die neue Funktion genutzt werden kann.
Kommentar: Der Weg zum digitalen Impfpass hätte einfacher sein können
Muss jeder über ein Smartphone verfügen?
Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass der digitale Impfausweis nicht nur für die Menschen möglich ist, die selbst ein Smartphone besitzen. Die Nachweise "von Kindern und Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden", heißt es auf der Website des Ministeriums.
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