Kandidaten und Stimmabgabe: Alle Informationen zur Europawahl 2019

24.4.2019, 17:48 Uhr
Die Europawahl ist eigentlich nicht eine, sondern besteht aus zahlreichen Wahlen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

© dpa Die Europawahl ist eigentlich nicht eine, sondern besteht aus zahlreichen Wahlen in den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Genau genommen finden im Mai Europawahlen statt, weil jedes Land nach eigenen Regeln und Vorgaben abstimmt – der Wahltag, die Wahlverfahren, die Mindestquote – alles ist unterschiedlich. Das wird sich erst beim nächsten Urnengang 2024 ändern. Dann gilt das neue gemeinsame Europawahlrecht.

Aber dieses Mal funktioniert die Abstimmung in Deutschland so:

- Jeder Bürger hat eine Stimme. Die kann er nur einer Liste geben. Alle Parteien haben zuvor solche geschlossenen Listen erstellt, die Reihgenfolge der Bewerber festgelegt, die der Wähler auch nicht verändern kann.

- In Deutschland wird am Sonntag, den 26. Mai gewählt. Die Wahllokale haben von acht bis 18 Uhr geöffnet. Wer verhindert ist, kann mit der Wahlbenachrichtigung einige Tage vorher Briefwahlunterlagen anfordern. Das gilt ebenso für Bundesbürger, die im Ausland leben.

- Deutschland stehen auch im nächsten Europäischen Parlament 96 Sitze zu, die nach dem Verhältniswahlrecht errechnet werden.

- In der Bundesrepublik gibt es keine Sperrklausel. Als Faustregel gilt, dass die Partei oder Wahlgruppierung den Sprung ins Europäische Parlament schafft, die mindestens ein Prozent der Stimmen erreicht.

Wahlen von Donnerstag bis Sonntag

Die unterschiedlichen Wahltage in den Mitgliedstaaten ergeben sich aus den nationalen Gepflogenheiten. Denn die Bürger sind daran gewöhnt, dass Abstimmungen immer am gleichen Wochentag stattfinden. So beginnen die Europawahlen am Donnerstag (23. Mai) traditionell in den Niederlanden, am Tag darauf stimmen die Iren und die Tschechen (bis Samstag) ab. Am Samstag sind die Letten, Malteser und Slowaken dran. Der große Rest wird am Sonntag in die Wahlkabinen gehen. Verschiebungen sind übrigens noch möglich, weil in einigen Staaten der Wahltermin erst kurz zuvor bestätigt wird. Grundsätzlich gelten die landesüblichen Öffnungszeiten. Während am 26. Mai die Wahllokale in Deutschland wie immer um 18 Uhr schließen, läuft die Abstimmung in einigen anderen Mitgliedstaaten noch bis 21 oder 22 Uhr.


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Eigentlich dürfen die nationalen Ergebnisse nicht sofort bekanntgegeben werden. Alle müssen am Sonntagabend bis 22 Uhr warten. Doch das hat schon bisher nicht funktioniert, so dass auch 2019 damit gerechnet wird, dass kurz nach dem Ende des Votums die ersten Trends rauskommen. Das endgültige und amtliche Endergebnis für Europa wird erst in der Nacht zum Montag (27. Mai) erwartet.

Unterschiedliche Sperrklauseln

In den EU-Ländern gelten unterschiedliche Sperrklauseln. So kommen in Belgien, Frankreich oder der Slowakei sowie einigen anderen nur jene Parteien weitere, die mehr als fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinigen können. In Italien, Österreich und Schweden sind vier Prozent nötig. Griechenland hat eine Drei-Prozent-Hürde, Zyperns Quote liegt bei 1,8 Prozent. Die überwiegende Zahl der Länder (zum Beispiel Bulgarien, Spanien, Luxemburg, Finnland) hat wie Deutschland keine Mindestklausel. In fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Luxemburg, Zypern und Griechenland) gilt eine Wahlpflicht.

Wahlberechtigt sind rund 400 Millionen Bürgerinnen und Bürger in den 27 Mitgliedstaaten, also ohne Großbritannien. Sie bestimmen über die Zusammensetzung des 9. Europäischen Parlamentes, in dem es 705 Sitze geben soll. Wie kommt diese Zahl zustande? Die europäische Abgeordnetenkammer hatte bisher 751 Volksvertreter – den Präsidenten eingerechnet. Dies ist die Höchstgrenze, die der Lissabonner Vertrag erlaubt. Bei den Vorbereitungen für die nächste Legislaturperiode ging man davon aus, dass Großbritannien, das bisher 73 Parlamentarier stellte, schon die EU verlassen hat. Die Mitgliedstaaten entschieden deshalb, 27 Mandate an andere Länder zu vergeben, um vorhandene Schieflagen bei der nationalen Verteilung auszugleichen. Das ergibt 705 Sitze. Die verbleibenden 46 Plätze werden zunächst nicht verteilt. Man will sie langfristig für Beitrittskandidaten freihalten.

Wer wird Nachfolger von Jean-Claude Juncker?

Das neu zusammengesetzte Europäische Parlament konstituiert sich am Dienstag, den 2. Juli, in Straßburg. Dann werden der Präsident und seine (bisher 14) Stellvertreter gewählt, die Fraktionen gebildet und die Ausschüsse bestimmt. Die eigentliche Arbeit beginnt wohl erst in der zweiten Tagungswoche ab 15. Juli. Dann könnte auch bereits der nächste Kommissionspräsident gewählt werden – der Nachfolger von Jean-Claude Juncker. Der (oder die) hat dann bis zum Herbst Zeit, die aus den Mitgliedstaaten eingehenden Vorschläge für Kommissare zu sichten und die Ressortverteilung für sein neues Team zu entwerfen. Erst wenn das steht, beginnen die Befragungen der Kandidaten durch das Parlament. Es wird damit gerechnet, dass die neue Kommission am 1. November 2019 ihre Arbeit aufnimmt.

Bis dahin werden die Staats- und Regierungschefs und die Parteienfamilien auch weitere Spitzenposten besetzen. Dazu gehören der oder die Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem muss ein neuer EU-Ratspräsident gefunden werden, denn Donald Tusk hört auf. Diese Beratungen werden übrigens von Finnland moderiert, das am 1. Juli die halbjährlich wechselnde Ratspräsidentschaft der EU übernimmt – eine undankbare Phase, weil in diesen Monaten kaum eine politische Arbeit möglich sein dürfte. Europa befindet sich eben im Umbruch.

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