Kommentar: Klare Richter-Worte zum VW-Dieselskandal

Markus Hack

Politik- und Wirtschaftsredaktion

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25.5.2020, 13:16 Uhr

Auf diese Worte haben Tausende Geschädigte lange gewartet: Was Volkswagen mit seinen Dieselmotoren getrieben hat, war eine „gezielte Täuschungsstrategie“ und ist als „sittenwidrig“ zu bezeichnen: Knapp fünf Jahre, nachdem die Manipulationen an den Dieselmotoren aufgeflogen sind, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil gefällt. Zugleich stellen die obersten deutschen Richter in Sachen Volkswagen klar: Was der Konzern mit seinen Fahrzeugen betrieben hat, müssen die Kunden nicht einfach hinnehmen. Sie haben Anspruch darauf, das Auto zurückzugeben. Schließlich hatten sie es einst im Vertrauen darauf gekauft, dass die Angaben des Herstellers stimmen.


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Das Urteil sendet ein wichtiges Signal, und zwar weit über den Fall Volkswagen hinaus. Es bedeutet, dass Unternehmen nicht einfach Versprechungen in den Raum stellen dürfen, ohne sich daran gebunden zu fühlen. Nein, die Angaben zum jeweiligen Produkt müssen auch stimmen. Tun sie es nicht, werden die Hersteller dafür zur Rechenschaft gezogen. Und das kann sehr teuer werden.

Dass bei der Berechnung des Betrags, den Geschädigte von VW zurückerhalten, nun ein Gegenwert abgezogen wird - nämlich der für die Benutzung des Fahrzeugs -, schmälert nicht die Bedeutung des Urteils für Verbraucher. Im Gegenteil. So wird deutlich, dass es nicht darum geht, dass sich Kunden nach einem Fehlverhalten des Herstellers über Gebühr einen Vorteil verschaffen wollen. Sondern eben darum, dass Volkswagen seine Kunden und die Behörden getäuscht hat und den Schaden dafür begleichen muss.


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Der ist unterdessen nicht nur materieller Natur. Es geht zugleich um einen enormen Imageverlust für Volkswagen. Nicht zuletzt wie sich der Konzern im Umgang mit seinen geschädigten Kunden präsentiert hat, zeugt eher von Hochmut als von Schuldbewusstsein. Arroganz ist jedoch gerade bei VW fehl am Platz. Das zeigen ganz aktuell die technischen Schwierigkeiten rund um den neuen Golf.

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