"Höchst widersprüchlich"
Kritik an Lauterbach: Söder will Dauer des Genesenenstatus ändern
27.1.2022, 09:38 UhrEin Thema sorgte auf dem Corona-Gipfel am Montag in Berlin für besonders viel Aufregung: Noch bevor um die nächsten Schritte in der Corona-Welle dabattiert wurde, stand Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stark unter Beschuss der Unionspolitiker. Grund war, dass das RKI, das dem Gesundheitsminister unterstellt ist, wenige Tage zuvor völlig überraschend den Genesenenstatus auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt hatte. Zuvor war dieser noch sechs Monate lang gültig.
Politiker von CDU und CSU riefen Lauterbach dazu auf, die jüngste Verkürzung des Corona-Genesenenstatus wieder zurückzunehmen. "Während Lauterbach den Genesenen-Status in Deutschland fragwürdig auf drei Monate verkürzt, stimmt die Ampel auf EU-Ebene einem Genesenenstatus von sechs Monaten zu. Das ist vollkommen planlos", sagte der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt, gegenüber der Welt.
Söder: Vorgehen sorgte "für große Verunsicherung"
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) meldete sich zu dem Thema bei der Bild-Zeitung zu Wort und forderte: "Der Genesenenstatus sollte in Deutschland wieder sechs Monate gelten." Es brauche ein Vorgehen mit Augenmaß, so Söder weiter.
Der bayerische Ministerpräsident begründet seine Forderung auch mit dem Vorgehen der Europäischen Union. Die EU-Staaten hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass sich Reisende innerhalb der Union ohne weitere Auflagen frei bewegen können sollen, wenn sie einen gültigen Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorlegen. Hier wird beim Genesenen-Nachweis eine Gültigkeit von 180 Tagen, also sechs Monaten, genannt.
"Die Verwirrung um den Genesenen-Status reißt nicht ab: Die EU einigt sich mit Zustimmung Deutschlands nun auf eine Dauer von sechs Monaten, in Deutschland hingegen wurde der Genesenstatus über Nacht auf drei Monate verkürzt. Das passt nicht zusammen", konstatierte Söder dem Blatt gegenüber.
Er nannte den nationalen Alleingang "höchst widersprüchlich". Außerdem habe der von Lauterbach verantwortete Vorgang bei Betroffenen "für große Verunsicherung" gesorgt.
Ob und wann die Bundesregierung den Status an die anderen EU-Länder anpasst, ist noch nicht klar. Die Brüsseler Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, in der Vergangenheit wurden solche Absprachen von Mitgliedsländern nicht immer zu 100 Prozent befolgt.
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