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Landtagswahl 2023 in Bayern: Alles, was Sie über die Briefwahl wissen müssen

Saskia Muhs

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10.9.2023, 16:07 Uhr
Laut "Süddeutscher Zeitung" war bei der Landtagswahl 2018 in Bayern der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Briefwählern kleiner als bei den sogenannten Urnenwählern - dennoch ist Briefwahl fehleranfällig. 

© Sven Hoppe, dpa Laut "Süddeutscher Zeitung" war bei der Landtagswahl 2018 in Bayern der Anteil der ungültigen Stimmen bei den Briefwählern kleiner als bei den sogenannten Urnenwählern - dennoch ist Briefwahl fehleranfällig. 

Seit 1958 ist in Bayern die Briefwahl möglich, damals machten jedoch nur 96.112 Menschen davon Gebrauch. Das geht aus Daten des Bayerischen Landesamts für Statistik hervor. 2003 waren es bereits mehr als 1,2 Millionen Menschen. Seit Jahren wächst der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler - 2018 lag er hierzulande mit 38,9 Prozent so hoch wie nie zuvor. Heuer sind rund 9,4 Millionen Wahlberechtigte im Freistaat zur Stimmabgabe aufgerufen. Wenn Sie dazu gehören und überlegen, auch per Brief zu wählen – hier lesen Sie die wichtigsten Fakten.

Wer darf per Brief wählen?

Jeder und jede Stimmberechtigte, der oder die im Wählerverzeichnis steht, hat mittlerweile die Möglichkeit, seinen Wahlschein per Brief einzureichen. Einen besonderen Grund braucht es dafür nicht, die Briefwahlunterlagen muss man dennoch vorab extra beantragen.

Wie beantrage ich die Wahl per Brief?

In der Wahlbenachrichtigung, die seit dem 28. August 2023 per Post automatisch an alle Wahlberechtigten geschickt wird, findet sich eine Anleitung mit den verschiedenen Möglichkeiten an die Briefwahlunterlagen zu kommen. Zusätzlich liegt ein schriftliches Antragsformular bei. Dieses kann man ausfüllen und es anschließend per Post zurück an die eigene Gemeinde senden oder es persönlich dort abgeben. Ein Antrag per Telefon ist nicht möglich.

Diese Angaben sind nötig: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift. Wer einen formlosen Antrag braucht außerdem die Nummer des Stimm- bzw. Wahlbezirks und die Wählerverzeichnisnummer. Beides findet sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Einige Gemeinden bieten den Antrag auf Briefwahl auch online und persönlich vor Ort an. In Nürnberg kann man dazu die Website der Stadt aufsuchen oder dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung folgen. Dann sind die Adressdaten sogar schon ausgefüllt.

In Fürth kann man die Briefwahl ebenfalls über die Homepage der Stadt oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bis zum 24. September 2023 beantragen. Persönlich ist dies in der Kleeblattstadt ab dem 11. September 2023 im Fürther Wahlamt möglich. Vor Ort kann man seine Briefwahlunterlagen entweder mit nach Hause nehmen oder direkt vor Ort wieder abgeben und damit sofort wählen. Wer seine Briefwahlunterlagen trotz rechtzeitigem Antrag nicht bekommen hat, muss bis spätestens zum 7. Oktober 2023 einen neuen Wahlschein beantragen.

Viele Zettel und viele Umschläge – das sollten Sie beachten

Wer seine Briefwahlunterlagen erstmals in den Händen hält, ist möglicherweise zunächst etwas erschlagen von der Menge an Umschlägen und Zetteln. Und tatsächlich gibt es hier ein paar Dinge zu beachten, die wichtig sind, damit die Stimmen auch alle gezählt werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, drei Kuverts und vier Stimmzetteln. Die beiden weißen Stimmzettel sind für die Landtagswahl – ein kleiner für die Wahl des Direktkandidaten mit der Erststimme und ein großer mit den Listen der Parteien für die Zweitstimme.

Dazu gibt es zwei blaue Zettel für die Wahl des Bezirkstags. Darauf kreuzt man die bevorzugten Kandidaten an und steckt dann die beiden weißen Zettel in den weißen Briefumschlag, die blauen in den blauen Umschlag. Beide werden zugeklebt. Auf dem Wahlschein muss man außerdem unterschreiben, dass man auch wirklich selber gewählt hat. Den Wahlschein steckt man dann zusammen mit dem weißen und dem blauen Umschlag in das große rote Kuvert und verschließt dieses. Den Brief kann man dann in den Briefkasten werfen – frankieren muss man nicht – oder ihn im Rathaus abgeben.

Zwar liegt immer eine Kurzanleitung bei, die Stadt Coburg hat beispielsweise zur Veranschaulichung ein YouTube-Video von dem Vorgang hochgeladen, damit auch ja nichts schiefgeht.

Ausnahme Kommunalwahl – zwei Wahlscheine

In einigen bayerischen Gemeinden wird im Rahmen der Kommunalwahlen am 8. Oktober 2023 zudem ein neuer Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin gewählt. Darunter zum Beispiel Neumarkt in der Oberpfalz oder Lichtenfels. Weil die Kommunalwahlen unabhängig von der Landtags- und Bezirkswahl stattfinden, gibt es hierzu auch separate Wahlunterlagen. Bürgerinnen und Bürger bekommen in diesem Fall also zwei Wahlbenachrichtigungen zugeschickt.

Wie lange kann ich die Briefwahl beantragen?

Der Wahlscheinantrag kann laut "Bayernportal.de" in der Regel bis zum zweiten Tag vor der Wahl, also bis Freitag, 15 Uhr gestellt werden. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder anderen unzumutbaren Schwierigkeiten) kann der Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden.

Kann jemand anders meine Briefwahlunterlagen für mich abholen?

Ja, das ist möglich. Egal ob Freunde, Nachbarn oder Verwandte das erledigen: Sie alle brauchen eine Vollmacht dafür. Die gibt es zum Beispiel im vorgedruckten Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Bis wann muss ich gewählt haben?

Der Umschlag mit Wahlschein und Stimmzetteln spätestens am 8. Oktober um 18 Uhr im Rathaus oder Wahlamt sein. Alles, was später kommt, wird nicht berücksichtigt. Den Umschlag daher lieber etwas früher als auf den letzten Drücker abschicken.

Trotz Briefwahlantrag ins Wahllokal – geht das?

Ja, das geht, allerdings nur, solange man die Wahlunterlagen noch nicht wieder zurückgeschickt, bzw. abgegeben hat. In dem Fall einfach den Wahlschein, den man automatisch bekommen hat, mit ins Wahllokal nehmen und sein Kreuzchen setzen.

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung bekommen – was jetzt?

Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 17. September nicht erhalten hat, aber wählen will, sollte sich ans Wahlamt seiner Gemeinde oder im Rathaus der Stadt nachfragen, warum er nicht im Wählerverzeichnis steht – auch hier passieren ab und an Fehler. Bis zum 22. September kann man sich nachtragen lassen.

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