Mit Schnupfen in die Schule oder Kita? Diese Regel gilt neu in ganz Bayern

15.3.2021, 18:36 Uhr

Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungssymptomen dürfen Kinder nur mit einem negativen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest in die Kita oder Schule, teilte das Kultusministerium am Freitag in München mit. Dieser wird im Testzentrum, in Apotheken oder bei Ärzten durchgeführt. Die Regelung gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für die Beschäftigten in Kitas.

Nur bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache wie Heuschnupfen ist ein Schulbesuch weiter ohne Test möglich. Eine Ausnahme gilt auch bei einer verstopften Nase ohne Fieber, gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern.

Wie bisher dürfen auch nach der neuen Regel kranke Kinder oder Betreuer, etwa mit Fieber und Durchfall, die Einrichtungen nicht besuchen.

Die Testpflicht für Erkältete gilt seit Montag auch vor dem Besuch von Kitas und Horten. Das hatte das zuständige Sozialministerium schon am Donnerstag angekündigt. Die Regelung wird mit der wachsenden Sorge der sich ausbreitenden Coronavirus-Mutation begründet.

Braucht es nach dem Schnupfen einen Test?

Am Montag stellte die bayerische Familienministerin Carolina Trautner klar, dass nach einer zuhause "überstandenen leichten Erkältung" der Besuch auch ohne Testung wieder möglich ist: "Wenn die Kinder nur leicht erkältet waren und wieder gesund sind, ist der Wiederbesuch auch ohne Test möglich." Wichtig ist hier das Schlagwort "leicht": Nach einer regulären Erkältung wird ein Test nötig. Unser ausführliches Frage-Antwort-Stück hierzu finden Sie hier.

Klar sei hingegen: "Kranke Kinder gehören nicht in die Einrichtungen". Da man jedoch die Interessen der Familien und den Infektionsschutz möglichst unter einen Hut bringen wolle, können Kinder bei leichten Erkältungssymptome auch weiter die Einrichtung besuchen - möglich sei das aber nur, nachdem durch einen Test eine Corona-Infektion ausgeschlossen wurde.

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