Kontaktbeschränkungen in Bayern: Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?
5.5.2021, 11:07 UhrDas Infektionsschutzgesetz besagt in Paragraph 28b: In Landkreisen mit einer Inzidenz über 100 dürfen sich nur ein Haushalt und eine zusätzliche Person treffen, sowie zugehörige Kinder unter 14 Jahren. Erlaubt ist auch, dass Kinder aus zwei Haushalten wechselnd von den Erwachsenen des einen und des anderen Haushalts beaufsichtigt werden.
Liegt die Inzidenz stabil unter unter 100, sind zwei Haushalte und fünf Personen erlaubt. Bei Inzidenzen unter 35 sind es sogar drei Haushalte und insgesamt maximal zehn Personen. Auch in diesen beiden Fällen zählen Kinder dieser Haushalte unter 14 Jahren nicht mit. Relevant ist jeweils der Ort, an dem man sich trifft, nicht wo die Personen leben.
Übersicht: Wo in Bayern gilt welche Inzidenzsstufe?
Doch wie genau ist die Regel zu handhaben? Darf ein Single bei einer Inzidenz über 100 also nicht nur einen mehrköpfigen Hausstand besuchen, sondern diesen auch in die eigene Wohnung einladen? Das Innenministerium bejaht diese Frage: Die Regelung gilt in beide Richtungen.
Singles dürfen Hausstand zu sich einladen
"Das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen. Unter einem Hausstand sind sämtliche Personen zu verstehen, die faktisch dauerhaft zusammenleben", so ein Sprecher des Ministeriums. Ebenso gelten Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie nicht zusammen wohnen.
Das gilt für vollständig Geimpfte und Genesene
Für diese beiden Gruppen gibt es ab dem 6. Mai Erleichterungen. Sie werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr dazu gerechnet und auch die Ausgangssperre und Quarantänebestimmungen gelten nicht mehr für sie. Folglich darf man sich ab Donnerstag theoretisch auch mit mehr Personen verabreden. Dass man vollständig geimpft oder genesen ist, muss die Person jedoch nachweisen können.
Corona in Bayern: Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen?
Die üblichen Abstandsregeln müssen auch Geimpfte und Genesene weiterhin einhalten, ebenso die Maskenpflicht zum Beispiel in der Nürnberger Innenstadt und in Geschäften.
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