Druck auf Ungeimpfte wächst

Rote Ampel in Bayern: 3G am Arbeitsplatz greift seit Dienstag

Tobi Lang, Simone Madre

Online-Redakteur

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10.11.2021, 08:02 Uhr
Ab Dienstag gilt die 3G-Regel in Bayern in vielen Unternehmen.

© Sebastian Gollnow/dpa Ab Dienstag gilt die 3G-Regel in Bayern in vielen Unternehmen.

Der Druck auf Ungeimpfte steigt. Nachdem sich zuletzt sogar Arbeitgeberverbände für eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz aussprachen, gilt sie seit dem 9. November fast überall.

Mitarbeiter, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zweimal pro Woche mit einem einfachen Schnellabstrich testen lassen, um ins Büro zu dürfen. Betroffen sind alle Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten - und zwar immer dann, wenn Beschäftigte Kontakt zu anderen Menschen haben. Dabei ist es egal, ob es sich um Kunden oder Kollegen handelt. Ausgenommen sind lediglich der Einzelhandel sowie der öffentliche Personennahverkehr.

Mitarbeiter von Hotels, der Gastronomie und Anbieter körpernaher Dienstleistungen müssen ab Mittwoch nicht mehr zwingend zweimal pro Woche PCR-Tests durchführen lassen. Sie können auch pro Arbeitstag einen Antigenschnelltest vorlegen, beschloss das Kabinett am Dienstag in München. Die Erleichterung gelte sowohl, wenn die Corona-Ampel wie derzeit auf Rot stehe, als auch bei Gelb.

Intensivbettenbelegung entscheidet

Die Regelung greift, weil die Krankenhausampel auf die Stufe Rot umgesprungen ist. Das passiert, wenn die Zahl der durch Corona-Patienten belegten Intensivbetten über 600 liegt. Derzeit sind es laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 650 Intensivbetten. Ausgesetzt wird die Regel erst, wenn die Zahl dreimal in Folge unter 600 liegt.

Wie wird die neue Regel umgesetzt?

Bereits seit Mitte Oktober gilt 3G für Beschäftigte überall dort, wo auch für die Kunden 3G gilt. Deshalb haben viele Branchen wie die Gastronomie, der Kultur- und der Freizeitbereich bereits Erfahrungen mit der Testpflicht.

Klar ist: Niemand muss seinem Chef sagen, ob er geimpft ist oder nicht. Nach der aktuellen Rechtslage hat der Arbeitgeber grundsätzlich kein Auskunftsrecht. Ausnahmen davon gibt es im medizinischen Bereich sowie in bestimmten Branchen wie etwa Kitas und Heimen. Bayern handhabt das seit Oktober wie folgt: Jeder muss sich regelmäßig testen lassen - außer er kann nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist.

Wer trägt die Testkosten?

Im Oktober hatten wir hierzu Tanja Leopold befragt. Sie ist Justiziarin des Nürnberger Unternehmens DAHAG, das bundesweit Rechtsberatung anbietet, und auf Arbeitsrecht spezialisiert. Leopold erklärt: "Nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die zunächst noch bis 24. November 2021 gilt, sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit zu einem kostenlosen PCR-, Selbst- oder Schnelltest anzubieten. Die Kosten hierfür muss der Arbeitgeber tragen". Als 3G-Nachweis reicht ab Dienstag zweimal in der Woche ein Selbsttest vor Ort.

Österreich hat die 3G-Regel am Arbeitsplatz bereits zum Wochenstart eingeführt. Das Nachbarland will so Schwung in seine Impfkampagne bringen. Seit Monaten müssen Beschäftigte, die Kontakt zu anderen Menschen am Arbeitsplatz nicht ausschließen können, entweder getestet, genesen oder geimpft sein. In einer zweiwöchigen Übergangsfrist können Ungeimpfte auch durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

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