Neue Corona-Maßnahmen

Wenn die Putzkraft prüft: So setzen Frankens Top-Firmen 3G durch

10.11.2021, 05:55 Uhr
Über Nacht wurde die 3G-Regel für Unternehmen eingeführt. Viele fränkische Firmen mussten improvisieren - sogar eine Putzfrau wurde spontan zur Kontrolleurin.

© picture alliance/dpa Über Nacht wurde die 3G-Regel für Unternehmen eingeführt. Viele fränkische Firmen mussten improvisieren - sogar eine Putzfrau wurde spontan zur Kontrolleurin.

Die 3G-Regel betrifft alle Unternehmen ab zehn Mitarbeitern und gilt für jeden Mitarbeiter, der am Arbeitsplatz Kontakt zu Kunden oder anderen Mitarbeitern hat. Unzählige Unternehmen in der Region mussten jetzt also schnell reagieren. Weil die Geschäftsleitung einer großen Nürnberger Firma noch nicht zu Beginn der ersten Schicht um 6 Uhr vor Ort war, wurde spontan eine Putzfrau damit beauftragt, sich Impfnachweise oder Testergebnisse zeigen zu lassen. Lange Schlangen waren die Folge.

Der Fürther Sport- und Schutzartikel-Hersteller Uvex hat schnell und gelassen auf die 3G-Regel reagiert. „Ungeimpfte sollen sich testen, bevor sie das Firmengelände betreten. Das kann auch häufiger als zweimal in der Woche sein, abhängig davon, wie oft der Mitarbeitende vor Ort ist“, betont Johann Engelmann, Personalchef und Leiter des Corona-Krisenstabs von Uvex. „Die Tests bekommen sie über die Vorgesetzten zur Verfügung gestellt.“

„Mit der jüngsten Entwicklung der Corona-Zahlen ist auch unsere eigene, unternehmensinterne Corona-Ampel für unsere Standorte in Bayern wieder auf Rot gesprungen“, sagt Gregor LeClaire, Sprecher des Nürnberger Automobilzulieferers Leoni. „Das heißt, dass hier ab sofort alle Beschäftigten aufgefordert sind, aus dem Homeoffice zu arbeiten, wo immer das möglich ist.“ Wer im Betrieb anwesend sein muss, für den gelten klare Regeln: „Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder getestet ist, erhält zum Schutz aller Kollegen keinen Zugang zu seinem Arbeitsplatz.“

Ähnlich sieht es am Nürnberger Standort von Siemens aus: Der Nachweis, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, muss schon an der Pforte erbracht werden. „Ungeimpfte Mitarbeitende ohne gültigen PCR- oder Antigentest werden auf nahegelegene Testzentren verwiesen“, sagt Siemens-Sprecher Bernhard Lott. „Wer keinen 3G-Nachweis erbringen kann oder will, darf den Standort nicht betreten.“

Für die Beschäftigten am Klinikum Nürnberg gilt die 3G-Regel schon seit dem 19. Oktober. „Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Service- und Verwaltungsbereiche des Klinikums, die nicht geimpft sind oder als genesen gelten, gibt es zentrale Teststellen“, sagt Klinikums-Sprecherin Sabine Stoll. „Beschäftigte der klinischen Bereiche und der Institute des Klinikums werden auf den Stationen beziehungsweise in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen getestet.“

Die Mitarbeiter der Stadt Nürnberg müssen sich bei Präsenz im Büro in der Woche zweimal testen lassen. „Der Testnachweis kann auch durch Selbsttests erfolgen, wenn dieser unter Aufsicht stattfindet“, sagt Sprecher Andreas Franke. „Die Testkits werden durch die Stadt gestellt. Durch die freiwillige Vorlage eines vollständigen Impfzertifikats oder eines gültigen Genesenen-Nachweises sind die Mitarbeitenden von der Testpflicht befreit.“

Bundesagentur musste keine Mitarbeiter abweisen

„Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bayerischen Arbeitsagenturen kontrolliert der nächste direkte Vorgesetzte die 3G-Nachweise“, sagt eine Sprecherin der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der oder die Vorgesetzte müsse dies auch dokumentieren; in welcher Form er oder sie dies tun muss, ist noch offen und hänge von den gesetzlichen Vorgaben ab. Abweisen musste die BA gestern noch keinen ihrer Beschäftigten wegen eines fehlenden Impf- oder Testnachweises.

Weil nicht klar ist, ob Vorgesetzte die Impfzertifikate ihrer Mitarbeiter kontrollieren dürfen, ist die Lage also recht kompliziert. „Die Kommunikation ist spannend“, sagt Thomas Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Nürnberger Kanzlei Manske und Partner: „Am Montag wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. Und am Dienstag früh wird im Radio aus Regierungskreisen berichtet, man müsse noch Lösungen finden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach Ihrem Impfstatus fragen dürfen.“

Jurist rät zu pragmatischen Lösungen

Solange diese Rechtsfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, plädiert Müller für pragmatische Lösungen. „Zwar kann man einen Mitarbeiter nicht mehr einfach allgemein fragen: Erfüllen Sie die Voraussetzungen von 3G?“, da der Arbeitgeber zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet ist. Als Möglichkeit wird aber zum Beispiel eine Testpflicht für alle diskutiert, wobei das für Geimpfte oder Genesene unverhältnismäßig sein könnte.

„Am einfachsten ist es wohl, wenn die Mitarbeiter gebeten werden, einen Nachweis ihrer Wahl vorzulegen. Das kann dann eben ein Zertifikat über der Status als Geimpfter oder Genesener sein, oder man macht einen Test.“
Da die Tests nicht täglich, sondern mindestens zweimal pro Woche erforderlich sind, müsste es Müller zufolge genügen, auch Impfzertifikate nur an zwei Tagen vorzuweisen. „Wer am Dienstag noch nichts vorweisen konnte oder wollte, sollte das am Mittwoch nachholen können.“

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