Rundfunkbeitragserhöhung? Das ist der falsche Ansatz

29.11.2020, 18:26 Uhr
Rundfunkbeitragserhöhung? Das ist der falsche Ansatz

© Soeren Stache, dpa

Es lässt sich trefflich darüber streiten, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren Gebühreneinnahmen angemessen umgehen. Da muss es gar nicht nur um oft kritisierte, mehrheitlich politisch links orientierte Ausrichtung der Sender gehen; es reicht bereits der Blick auf die dreistelligen Millionensummen für Sportübertragungen, mit denen sie derzeit eine Art Corona-Hilfe für den Profisport leisten.


AfD und CDU planen Veto: Kippt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags?


Der Beitrag ist seit 2009 nicht mehr erhöht worden, im Gegenteil: 2015 wurde er sogar gesenkt. Die unabhängige Kommission zur Festsetzung der Gebühren hat die Forderungen der Sender schon gesenkt, bevor die Politik überhaupt um Zustimmung gefragt wurde. Schon allein deswegen ist die Frage der Gebührenerhöhung ein unpassender Diskussionsansatz.

Koalitionen geraten ins Wanken wegen 86 Cent

Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten will, so wie es die CDU Sachsen-Anhalts im Koalitionsvertrag unterschrieben hat, sollte sich nicht mit der AfD gemein machen, die die Erhöhung ablehnt, um ihr wahres Ziel der Abschaffung dieser zutiefst demokratischen Institution zu erreichen. Wäre die geforderte Erhöhung maßlos, so wären sicherlich noch andere Landesverbände oder Landtagsfraktionen der Unionsparteien ihren Magdeburger Kollegen beigesprungen. Dann würde der Vorwurf der "reaktionären Mehrheit", wie ihn die SPD jetzt erhebt, gar nicht ins Gewicht fallen. Denn es kann andererseits nicht sein, dass eine Position der AfD immer und ungeachtet ihres sachlichen Gehalts alle anderen Parteien in die Gegenposition zwingt.

Aber jetzt geraten Koalitionen ins Wanken wegen 86 Cent. Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung um weniger als 0,5 Prozent jährlich. Dazu kommt, dass die Konstruktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so angelegt ist, dass das Veto Sachsen-Anhalts durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neutralisiert werden kann. Wozu also das Aufplustern? Immerhin zeigt es erneut, wie fragwürdig Einstimmigkeitsforderungen in Gesetzen und Verordnungen sind.


Rundfunkbeitrag soll erhöht werden: Es geht nicht nur um 86 Cent


Wenn die AfD es ernst meinen würde, müsste sie darauf verzichten, in die Rundfunkräte Vertreter zu entsenden. Tatsächlich sitzen diese aber bereits dort, dürfen mitreden und erhalten Aufwandsentschädigungen. Das ist eben das Demokratische daran.
Wenn die CDU in Sachsen-Anhalt ernsthaft eine Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk will, soll sie das offen sagen.


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