Schulstart in Bayern: Das sind die neuen Regeln für erkältete Kinder

3.9.2020, 14:09 Uhr

Leichter Schnupfen ja, schwerer Husten nein: Wenige Tage vor Beginn des neuen Schuljahres hat das bayerische Kultusministerium Regeln zum Schulbesuch erkälteter Kinder und Jugendlicher veröffentlicht. Demnach dürfen die Schüler bei leichten Symptomen wie Schnupfen und gelegentlichem Husten erst dann in die Schule, wenn sie binnen 24 Stunden kein Fieber entwickelt haben. So lange müssen sie zu Hause bleiben beziehungsweise werden nach Hause geschickt, wie aus dem überarbeiteten Rahmen-Hygieneplan des Ministeriums hervorgeht. Kranke Kinder mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.


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Eine Ausnahme von dieser Grundlinie gibt es - analog zu den Kindertagesstätten - für Grundschüler und die Grundschulstufen der Förderzentren: Sie dürfen mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten weiter in die Schule, sofern die Zahl der Neuinfektionen in der Region bei unter 50 je 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen liegt (sogenannte 7-Tage-Inzidenz).

Neues Schuljahr beginnt in Bayern am Dienstag

Sind sie schwerer erkrankt, müssen jedoch auch die Jüngsten zu Hause bleiben. Und zwar so lange, bis sie mindestens 24 Stunden lang höchstens noch leichte Symptome haben und seit 36 Stunden fieberfrei sind. Liegt die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis des Betroffenen bei über 50 je 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7 Tage, dürfen die Schülerinnen und Schüler nur nach Vorlage eines negativen Tests auf das Coronavirus oder eines ärztlichen Attests wieder in die Schule.


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Das neue Schuljahr beginnt im Freistaat am Dienstag. Rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler sollen dann, wann immer vertretbar, vor Ort in den 6200 Schulen unterrichtet werden. Dabei stützen sich die Verantwortlichen auf einen dreistufigen Plan: Je nachdem, ob die 7-Tage-Inzidenz in der Region bei unter 35, zwischen 35 und 50 oder über 50 liegt, sind die Vorgaben etwa zu Maskenpflicht und Mindestabständen an den Schulen anders.


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