Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Bayern
30.4.2021, 14:29 UhrIn Bayern bleibt es bis auf Weiteres beim strikteren Corona-Grenzwert für Distanzunterricht an Schulen. Auch Joggen und Spazierengehen bleibt in Corona-Hotspots zwischen 22 Uhr und Mitternacht verboten. Das teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit.
Hier wird in Bayern gelockert
Andererseits gibt es auch Lockerungen: Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen dürfen in Bayern wieder unabhängig von den aktuellen Corona-Zahlen seit Mittwoch wieder öffnen. Hier setzt Bayern eine Ausnahmeregelung in der neuen bundesweiten Notbremsen-Regelung für Corona-Hotspots um.
Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen ebenfalls auch oberhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 unter Auflagen öffnen, unter anderem mit aktuellen negativen Corona-Tests bei allen Besuchern. Seit Freitag steht der Nürnberger Tiergarten wieder Besuchern offen.
Wegfall von Tests: Geimpfte bekommen in Bayern mehr Freiheiten
Blumenläden, Gartenmärkte, Gärtnereien und Buchhandlungen hatten in Bayern lange unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also dem Wert der Neuansteckungen je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche, öffnen dürfen, ebenso wie Baumärkte. Zuletzt hatten dann aber wieder die gleichen Regeln wie für alle anderen Einzelhandelsgeschäfte abseits des täglichen Bedarfs gegolten. Das änderte sich nun wieder. Baumärkte aber bleiben von der neuen Ausnahmeregelung ausgenommen.
Seit Mittwoch dürfen auch alle Handwerksbetriebe sowie Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe unter den Regeln öffnen, die für Ladengeschäfte allgemein gelten - unter einer Inzidenz von 100 für Click & Meet, unter 150 für Click & Meet mit negativem Corona-Test. Bei höheren Werten ist nur noch Click & Collect möglich. Für körpernahe Dienstleistungen gelten die gleichen Regelungen wie bisher.
Auch Autokinos sind nun inzidenzunabhängig erlaubt. Für die Besucher besteht außerhalb des Autos eine FFP2-Maskenpflicht.
Ebenso gab es eine kleine Lockerung für Kinder: Auch bei Inzidenzen über 100 dürfen Kindern unter 14 Jahren im Freien in Gruppen von bis zu fünf Kindern Sport machen - das allerdings nur kontaktlos. Auch Erwachsene dürfen dabei anleiten und mitmachen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
Bei den Schulen verfährt Bayern dagegen strenger als in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Damit ist auch weiterhin in Regionen mit 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche oder mehr, lediglich Distanzunterricht erlaubt - Abschlussklassen, Elftklässler und Viertklässler ausgenommen. Man bleibe bei der Schutzfunktion für Kinder, Eltern und Familien, sagte Söder. Die Freien Wähler als kleiner CSU-Koalitionspartner hatten demnach mit ihrer Forderung, den Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz - wie in der bundesweiten Notbremsen-Regelung vorgesehen - auf 165 anzuheben, zunächst keinen Erfolg. Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte dazu aber weitere Gespräche mit dem Koalitionspartner an.
Genauso bleibt es bei der in Bayern strikteren Auslegung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung in Corona-Hotspots. Die Bundes-Notbremse sieht eigentlich vor, dass Personen in Hotspots ab einer 100er-Inzidenz nach 22 Uhr bis Mitternacht noch alleine vor die Tür dürfen, etwa um zu joggen. Dies bleibt in Bayern verboten.
Die Impfpriorisierung will Bayern schon Mitte bis Ende Mai aufheben. Der Schwerpunkt solle auf Betrieben und Familien liegen, sagte Söder. Und im Juni solle bewusst ein Angebot für junge Menschen gemacht werden. "Wir wollen dann die Abschlussklassen impfen, insbesondere Abiturienten und berufliche Abschlussklassen", sagte Söder.
Vollständig Geimpfte werden in Bayern seit Mittwoch negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test vorweisen müssen.
Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, sind aber nicht vorgesehen. Wer zweimal geimpft sei und "nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden", sagte Söder. Voraussichtlich in der kommenden Woche sollen auch Genesene den vollständig Geimpften und negativ Getesteten gleichgestellt werden.
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