Söder verkündet neue Maßnahmen: Das gilt künftig in Bayern

Roland Englisch

Nürnberger Nachrichten

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11.2.2021, 16:20 Uhr

Es ist ein Einstieg in den Ausstieg. Bayerns Regierung lockert zum ersten Mal seit Monaten die Beschränkungen, die sie wegen der Corona-Pandemie erlassen hat. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bleibt bei seiner Linie, handelt zuerst bei den Schulen und vertröstet die Wirtschaft auf später. Alle Beschlüsse muss der Landtag heute noch absegnen; in Kraft treten sie am Montag.

Das gilt für Schulen und Kitas: Schon jetzt sind die Abschlussklassen an den Gymnasien im Wechselunterricht. Am 22. Februar folgen die Abschlussklassen an Mittel- und Realschule. Bei den Mittelschulen sind das die Klassen neun und zehn wegen des qualifizierten Abschlusses, an den Realschulen nur die zehnten.

Ebenfalls wieder in den Unterricht kommen dürfen ab dem 22. Februar Grund- und Förderschüler, die bis Klasse vier, vorausgesetzt, die Inzidenz liegt unter hundert. Sind die Räume so groß, dass zwischen den Kindern mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden kann, geht die ganze Klasse in den Präsenzunterricht. Wo das nicht möglich ist, findet wie an allen anderen Schularten weiter Wechselunterricht statt.
Bayern stellt den Lehrkräften und dem Schulpersonal so genannte medizinische Schutzmasken zur Verfügung, die sie verpflichtend tragen müssen. Den Schülern bleibt es freigestellt.


Streit um den Inzidenzwert: Ist nun die 35 die neue 50?


Sind zugelassene Selbsttests auf dem Markt, will das Land dem Personal an Schulen, Kitas und heilpädagogischen Tagesstätten mit Tests ausstatten.

Kitas dürfen zum 22. Februar wieder voll öffnen. Das Personal kann, muss aber keine Masken tragen: Der Freistaat stellt hier 3,2 Millionen medizinischer Masken zur Verfügung.
Das gilt für die Ausgangssperre: Zuletzt haben sich die Rufe nach einem Ende der Ausgangssperre gehäuft, die FDP-Landtagsfraktion drohte mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof. Die braucht es nun nicht mehr. Bayern schafft die Ausgangssperre in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ab, deren Inzidenz unter hundert liegt. Wo sie Hunderter-Marke überschreitet, soll sie weiter gelten, allerdings dann nur noch von 22 bis fünf Uhr. Aktuell setzt sie bereits um 21 Uhr ein. Auf dem Höhepunkt der zweiten Welle waren das 95 kreisfreie Städte und Landkreise. Aktuell überschreiten noch 16 die Marke.
Das gilt für Friseure: Sie dürfen erst zum 1. März ihre Arbeit wieder aufnehmen. Für sie gilt: Hygienekonzepte, kein Haarschnitt ohne vereinbarten Termin und eine FFP2-Maskenpflicht für Personal wie Kundschaft.

Das gilt für Führerscheinprüfungen: Ebenfalls ab dem 22. Februar können die Fahranwärter wieder zu den Prüfungen, theoretisch wie praktisch. Hygienekonzepte sind dabei selbstverständlich; in den Fahrzeugen müssen alle Beteiligten eine FFP2-Maske tragen.
Das gilt für‘s Impfen: Bayern richtet eine Impfkommission ein, besetzt vor allem mit Medizinern und Juristen. Sie soll Grenzfälle klären, die in das starre Priorisierungssystem bei der Covid-19-Impfung nicht passen. Die Verordnung erfasst zwar etliche Krankheitsbilder und Ausnahmeregeln, kann aber nicht alle Varianten abdecken.
Das gilt für Kultur, Handel, Gastronomie, Dienstleister und Liftbetreiber: Sie müssen weiter die Zähne zusammenbeißen. Frühestens ab dem 3. März will die Regierung über weitere Schritte für ihren Bereich beraten. Erst soll abgewartet werden, wie sich die Infektionszahlen entwickeln und ob die bereits beschlossenen Maßnahmen etwas verändern.


Hoffnung für Ski-Fahrer? Aiwanger will Hotels und Lifte öffnen


Söders Botschaft an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist eindeutig. Familie habe oberste Priorität und "nicht irgendwelche anderen Dinge aus dem Wirtschaftsbereich". Aiwanger hatte diese Woche erneut weitreichende Lockerungen für Handel und Gastronomie gefordert, auch für Liftbetreiber. Söder warnt vor einem zweiten Ischgl. Es habe sich jetzt in Südtirol gezeigt, „nur ein Hinweis“, dass die Ansteckungsgefahr auch von den Skipisten ausgehe.

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