Syrien-Abschiebestopp: Der Schutz vor Intensivtätern hat Vorrang
11.12.2020, 14:20 UhrIm Juli 2016 zündet ein 27-jähriger Syrer in Ansbach eine Rucksackbombe. Er selbst kommt ums Leben, 15 Unschuldige werden verletzt. Der Täter war wegen verschiedener Delikte polizeibekannt. Im Oktober 2018 fällt ein Dutzend junger Männer über eine 18-Jährige in Freiburg her. Als Urheber der Gruppenvergewaltigung wird ein syrischer Intensivtäter ausgemacht, der zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wird. Zuletzt sticht ein 20-jähriger Syrer im Oktober 2020 in Dresden auf ein schwules Paar ein. Ein Mann stirbt, der andere wird verletzt. Der mutmaßliche Täter war als Asylbewerber eingereist und stand als islamistischer Gefährder unter Beobachtung.
Beschlossene Sache: Deutschland schiebt 2021 wieder nach Syrien ab
Drei Fälle, schlaglichtartig herausgezogen. Sie stehen freilich nicht für "die Flüchtlinge", wie es Rechtsextreme und Rechtspopulisten gerne darstellen. Die ganz überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge hält sich an Recht und Gesetz. Das gilt aber auch für die Mehrheit aller anderen Bewohner dieses Landes. Hätte manches schwere Verbrechen verhindert werden können, würden syrische Straftäter nur wieder in ihre Heimat abgeschoben werden können? Die Vermutung liegt nahe.
Manche Gegenden sind sicher
Klar ist: Syrien ist kein Land wie jedes andere. Der jahrelange Bürgerkrieg hat seine Spuren hinterlassen. Viele Syrer hierzulande denken mit gemischten Gefühlen an die Heimat – sie sehnen sich nach ihr, sind aber oft froh, zurzeit nicht dort leben zu müssen. Sind alle Regionen des Landes automatisch unbewohnbar oder gefährlich? Nein, sagen die Innenminister der Union und machen sich für eine differenzierte Betrachtung stark. In manchen Gegenden Syriens ist es Syrern sehr wohl zuzumuten, dort zu leben. Je größer die Straftat in Deutschland, umso größer darf die Zumutung sein.
Haben anerkannte Bürgerkriegsflüchtlinge einen Anspruch auf ein Leben in Sicherheit? Kaum jemand wird es ihnen missgönnen. Haben Deutsche ein Recht darauf, dass ihr eigener Staat sie vor Intensivtätern – und nur um die geht es ja derzeit – bestmöglich schützt? Ebenfalls ja. Eine Abwägung ist nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall möglich. Gut, dass sich die Union nun durchgesetzt hat - und der Abschiebestopp 2021 ausläuft.