Weihnachten und Silvester: Diese Corona-Regeln planen die Länder
24.11.2020, 09:11 Uhr
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einheitliche Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester geeinigt. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden Kinder bis 14 Jahren seien hiervon ausgenommen.
Die Kontaktbeschränkungen sollen vom 1. Dezember an generell strenger werden. Im Teil-Lockdown durften sich bislang maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen, nun wurde die Zahl auf fünf Personen aus zwei Haushalten reduziert.
Der aktuelle Teil-Lockdown soll dem Länder-Papier zufolge bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei einer Inzidenz von "deutlich" unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Die Ministerpräsidenten schlagen außerdem vor, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne einheitlich auf eine Regelzeit von zehn Tagen festzulegen. "Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich."
Außerdem wollen die Ministerpräsidenten der Länder Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. "Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen", heißt es. Grundsätzlich wird "empfohlen", zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Die Ministerpräsidenten der Länder rufen die Menschen auf, vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden", heißt es weiter. Mit der Selbstquarantäne solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.
In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In "besonderen Infektionshotspots" soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch "weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung" geben, beispielsweise Hybridunterricht.
Auch für eine Teststrategie in Pflegeheimen gibt es laut dem gemeinsamen Beschluss der Länder einen Vorschlag: So sollten je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen im Kampf gegen die hohen Corona-Infektionszahlen die Arbeitgeber rund um Weihnachten um Unterstützung bitten. Arbeitgeber sollten prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten, heißt es weiter. Damit solle bundesweit der Grundsatz "Stay at Home" ("Bleibt Zuhause") umgesetzt werden.
Am Dienstagmittag wollte sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Vor den Beratungen mit Merkel am Mittwoch könnte auch noch einiges geändert werden. Man sei aber auf einem guten Weg, hieß es.
Die Gesundheitsämter hatten dem Robert Koch-Institut (RKI) im Vergleich zum Vorwochenstand bis Dienstagmorgen erneut etwas weniger Corona-Neuinfektionen gemeldet. Binnen 24 Stunden wurden 13.554 neue Fälle übermittelt, wie das RKI am bekanntgab. Am vergangenen Dienstag hatte die Zahl bei 14.419 gelegen. Am Freitag war mit 23.648 gemeldeten Fällen ein Höchststand erreicht worden. Zu Beginn der Woche sind die Zahlen regelmäßig vergleichsweise niedrig, weil laut RKI am Wochenende weniger Proben genommen werden und dadurch auch insgesamt weniger getestet wird.
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