Entlastungspaket
Wer ist berechtigt? So erhalten Sie die 300 Euro Energiepauschale
28.4.2022, 10:04 UhrDie einmalige Energiepauschale soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die in den Steuerklassen 1-5 einsortiert sind, ausgezahlt werden. Man erhält sie also mit der Gehaltszahlung. Bei Selbstständigen soll stattdessen die Steuer-Vorzahlung gesenkt werden.
Das hat das Bundeskabinett Ende April beschlossen. Bereits Anfang April waren die Pläne bekannt gegeben worden. Wichtig ist: Die Pauschale von 300 Euro unterliegt der Einkommensteuer. Diese ist ab einem Jahreseinkommen von 9.984 Euro fällig. Bedeutet konkret: Wer einen höheren Steuersatz zahlen muss, der bekommt von der Energiepauschale schlussendlich weniger ausgezahlt. Arbeitnehmer mit geringerem Steuersatz oder unterhalb des Grundfreibetrages profitieren demensprechend mehr von der Energiepauschale. Wie viel Ihnen von der Pauschale bleiben könnte, lesen Sie hier.
Die Energiepreispauschale wird den Staat laut Entwurf etwa 10,4 Milliarden Euro kosten. Zwar summieren sich die Auszahlungen auf 13,8 Milliarden Euro, der Staat nimmt aber auch mehr Lohn- und Einkommensteuer sowie Solidaritätszuschlag ein. "Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, Job-Ticket) "on top" gewährt werden", besagt das Beschluss-Papier. Ein genauer Zeitplan für die Auszahlung steht noch nicht fest. Finanzminister Christian Linder rechnete ursprünglich mit Juni, es könnte aber auch länger dauern. Im Gespräch ist auch der September.
Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?
Doch einige Bürgerinnen und Bürger haben gar keinen Anspruch auf diese einmalige Sonderzahlung: Der Paritätische Wohlfahrtsverband beklagte in der Rheinischen Post eine "soziale Schieflage". Nach der aktuellen an die Einkommensteuerpflicht gebundene Regelung gingen viele Personengruppen komplett leer aus. So würden Studierende ohne Nebenjob, Azubis ohne Ausbildungsvergütung, steuerfreie Minijobber und Rentnerinnen und Rentner ohne Nebenjob keine einmalige Zahlung der Energiepauschale erhalten. Dennoch sollen diese Personen vom kürzlich beschlossenen Heizkostenzuschuss oder dem Familienbonus und ÖPNV-Tickets profitieren. Für Rentner steht zudem eine Rentenerhöhung an, argumentieren die Ampel-Parteien.
Einige Fragen rund um die Energiepauschale sind auch noch offen. So hat die Fraktion CDU/CSU Mitte Mai angefragt, ob auch Empfänger von Lohnersatzleistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld) die Pauschale erhalten werden. Zudem wollte sie wissen, wie die Auszahlung bei Selbständigen läuft, die keine Vorauszahlungen leisten.
Dieser Artikel wurde am 28. April aktualisiert.
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