Heizung und Warmwasser
Nebenkosten erhöhen wegen Energiekrise: Darf mein Vermieter das?
8.7.2022, 12:28 UhrDas Wohnungsunternehmen "Vonovia" hat zuletzt angekündigt, in allen Wohnungen nachts die Heizungen zu drosseln, um Energie zu sparen. Das Warmwasserangebot wird dadurch nicht beeinträchtigt. Bei einer Wohnungsgenossenschaft aus Sachsen sieht es anders aus, diese hat neben der Heizung auch das warme Wasser zeitlich begrenzt. Nur zu bestimmten Slots am Tag können Mieterinnen und Mieter hier noch warm duschen und baden.
Solche Beispiele zeigen, dass Vermieter und Vermieterinnen bereits anfangen, erste Schritte zum Energiesparen zu gehen. Sie wollen schließlich auch ihre Kosten decken. Doch ist das überhaupt legal? Und dürfen Vermieter und Vermieterinnen einfach die Heizung oder das warme Wasser abstellen? Dürfen sie die Nebenkosten erhöhen?
Höhere Preise führen zu höheren Nebenkosten. Die Firmen stellen dem Vermieter oder der Vermieterin die Kosten in Rechnung, die dann wiederum auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Bei den Nebenkosten ist grundsätzlich wichtig, wie viel Energie die Mieter und Mieterinnen selbst verbrauchen. Man kann also selbst sparsam mit Strom und Gas umgehen und wird am Ende Geld bei der Nebenkostenabrechnung sparen.
Keine Erhöhungen unter dem Jahr
Wichtig ist aber auch, dass sich die Nebenkostenabrechnung immer auf das Jahr zuvor bezieht, die Energiepreissteigerungen werden sich also erst 2023 in den Abrechnungen bemerkbar machen. Einfach unter dem Jahr dürfen die Nebenkosten nicht erhöht werden. Erst nachdem eine Abrechnung erstellt wurde und die bisherigen Vorauszahlungen zu niedrig waren, können die Kosten erhöht werden.
Die Mieterverbände Deutschlands befürchten allerdings, dass einige Vermieter und Vermieterinnen die Kosten schon in diesem Jahr anheben wollen. "Da wird also behauptet: Die Brennstoffpreise sind entsprechend gestiegen und dann wird vom Mieter verlangt, dass ab sofort, also vor der Betriebskostenabrechnung, teils drastisch erhöhte Vorauszahlungen geleistet werden", sagt Florian Bau vom Dresdner Mieterverband in einem Interview mit dem MDR. Das ist rechtlich allerdings nur möglich, wenn beide Seiten, also Vermieter oder Vermieterin und Mieter und Mieterinnen, der Erhöhung zustimmen. Der Vermieter oder die Vermieterin kann das nicht allein entscheiden. Dasselbe gilt für das Abstellen des warmen Wassers und der Heizung, auch das muss gemeinsam entschieden werden. Allein kann der Vermieter oder die Vermieterin allerdings entscheiden, dass Heizung und warmes Wasser nur noch zu bestimmten Zeiten verfügbar sind.
Dazu schreibt der deutsche Mieterbund bei Twitter: "Vermieter sind nicht verpflichtet, die Durchschnittstemperatur rund um die Uhr zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, wie weit eine Nachtabsenkung gehen darf, einige Gerichte verlangen mindestens 18 Grad, andere halten auch 17 Grad für ausreichend."
Wenn die Nebenkosten aber sehr eng kalkuliert sind, ist es durchaus eine sinnvolle Möglichkeit, diese bereits jetzt in gemeinsamen Einverständnis zu erhöhen, damit die Vorauszahlungen realistisch sind. Denn 2023 werden die Nebenkosten sowieso steigen.
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