Abstammungsrecht

Zwei Mütter als Eltern? Immer mehr Kritik an staatlicher Ungerechtigkeit

28.2.2021, 05:55 Uhr
Bekommen zwei Frauen in Deutschland ein Kind, so muss die Co-Mutter erst ein aufwendiges Adoptionsverfahren durchlaufen.

© Wolfram Steinberg, NN Bekommen zwei Frauen in Deutschland ein Kind, so muss die Co-Mutter erst ein aufwendiges Adoptionsverfahren durchlaufen.

In wenigen Monaten könnte Franziska Huber schon schwanger sein. "Wir sind mitten in dem Prozess und hoffen natürlich, dass es schnell funktioniert. Aber realistisch gesehen könnte es auch drei Jahre dauern, bis es mit der Befruchtung klappt", erzählt die gebürtige Fürtherin am Telefon. Huber und ihre Frau Verena - beide heißen in Wirklichkeit anders - wünschen sich schon länger ein Kind. Seit 2013 sind die 30-Jährige und ihre Frau ein Paar, 2018 heirateten sie, nun soll dank künstlicher Befruchtung ein Kind die Familie komplett machen. Doch zumindest auf Verena Huber kommt mit der Geburt nicht nur Schönes zu: Um ebenfalls als Mutter zu gelten, muss sie zunächst ein Adoptionsverfahren durchlaufen; denn für den deutschen Staat sind die beiden Frauen keine "normalen" Eltern.


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Im Gegenteil: Bekommt eine Frau, die mit einer anderen Frau verheiratet ist, ein Kind, so ist ihre Partnerin nicht automatisch das zweite Elternteil. Sie hat damit auch keinerlei Rechte an dem Kind. Um als Elternteil vom Staat anerkannt zu werden, muss sie stattdessen eine Stiefkind-Adoption durchlaufen. Bei heterosexuellen Ehepaaren ist das anders: Bekommen sie ein Kind, so wird der Mann selbst dann als Vater eingetragen, wenn er das biologisch gar nicht ist. Er erhält damit automatisch das Sorgerecht. Ist das Paar nicht verheiratet, muss der Mann lediglich die Vaterschaft anerkennen.

Lesbische Paare haben aber nicht nur mehr Aufwand, sie müssen vor dem Jugendamt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auch private Details offenlegen. "Das empfinden natürlich viele als unangenehm", erzählt eine Mitarbeiterin der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für Nürnberg, Fürth, Erlangen und das Nürnberger Land. Grundsätzlich würden bei dem Antrag zunächst die gesetzlichen Vorgaben überprüft: Dazu gehören unter anderem das Führungszeugnis, eventuelle schwere Erkrankungen oder auch die Einkommenssituation. Stimmen die, werden in persönlichen Gesprächen weitere Fragen abgearbeitet, darunter solche zu der Paar-Beziehung, zum Hintergrund des Kinderwunsches oder den eigenen Stärken. Zudem muss die Partnerin, die das Kind adoptieren will, einen Bericht über ihr bisheriges Leben abgeben.


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Am Ende gibt das Jugendamt darauf basierend eine gerichtliche Stellungnahme ab. Dauer des Prozedere: mindestens sechs Monate. "Die Aussichten auf Erfolg sind hier aber sehr gut." Dennoch würden sich viele gegenüber Heteropaaren ungleich behandelt fühlen, berichtet die Mitarbeiterin. "Für sie ist es ja ein Wunsch- und kein Stiefkind, für das sie sich gemeinsam entschieden haben und trotzdem müssen sie ihre Verhältnisse für das Gericht offenlegen."

Zu Lasten der Absicherung

Kritik kommt auch vom Lesben- und Schwulenverband: "Lesbische Mütter sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen", schreibt der Bundessprecher des LSVD auf Anfrage. Diese "Diskriminierung" gehe auch zu Lasten der "Versorgung und Absicherung der Kinder".

Dass die jetzige Gesetzeslage überarbeitet werden muss, sieht man auch im Justizministerium so: Erst im vergangenen Jahr legte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. "Nach dem Entwurf soll ein Kind anstelle eines Vaters auch eine zweite Mutter als rechtlichen Elternteil haben können, ohne dass hierzu ein - von den Betroffenen als langwierig und diskriminierend empfundenes - Adoptionsverfahren durchgeführt werden muss", schreibt die Behörde auf Nachfrage. Die Antwort darauf, warum seither nichts passiert sei, fällt dagegen knapp aus: "Über diese Regelungsvorschläge bestehen unterschiedliche Auffassungen in der Bundesregierung."


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Wann es eine Änderung im sogenannten Abstammungsrecht gibt, steht aktuell noch nicht fest. Für diese Legislaturperiode ist man beim LSDV skeptisch. "Wir befürchten inzwischen sehr stark, dass es in diesem Jahr wieder keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird." Vielmehr sah es zwischenzeitlich so aus, als würde die Adoption für lesbische Paare sogar noch erschwert. Mit dem sogenannten Adoptionshilfe-Gesetz besteht für potenzielle Eltern künftig vorab eine Beratungspflicht. Zumindest die entfällt aber für lesbische Paare, "wenn das Kind in deren Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird".

Ganz soweit sind Franziska Huber und ihre Frau noch nicht. Sollte sich bis zur Geburt ihres Kindes aber nichts ändern, wollen auch sie die Stiefkind-Adoption beantragen. "Wir brauchen ja auch diese Absicherung, dass meine Frau alle Rechte hat, wenn etwas passiert." Ursprünglich hatte das Ehepaar eigentlich gar kein eigenes Kind gewollt, sondern sich über die Adoption eines fremden Kindes informiert. Das Jugendamt vor Ort machte den beiden aber wenig Hoffnung auf Erfolg. "Das hat mich schockiert, dass wir da als gleichgeschlechtliches Paar so wenig Chancen haben. So weit scheint man dann doch nicht zu sein mit der Gleichberechtigung."

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