Wahl in Bayern

Zwölf Stimmkreise: Das sind die Ergebnisse der Landtagswahl 2023 in Mittelfranken

Simone Madre

SEO-Redakteurin

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8.10.2023, 22:50 Uhr
Auszählung von Briefwahlstimmen (Symbolbild).

© IMAGO/Christoph Hardt Auszählung von Briefwahlstimmen (Symbolbild).

Am 8. Oktober 2023 hat Bayern einen neuen Landtag gewählt. Der Wahlkreis Mittelfranken besteht bei dieser Wahl aus zwölf Stimmkreisen. Somit ziehen für Mittelfranken zwölf Abgeordnete über die Erststimme ein, dazu kommen mindestens ebenso viele Listenkandidaten. Für deren Wahl ist die Zweitstimme relevant.

Die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahl finden Sie bei uns als interaktive Grafik. Mehr Informationen erhalten Sie beim Klick auf einen Stimmkreis. Unten können Sie die Ansicht wechseln.

Zu den Einzelergebnissen kommen Sie über folgende Links.

Über welche weiteren Stimmkreise wir berichten, lesen Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen Stimmkreis und Wahlkreis?

Alle Regionen Bayerns sollen im Landtag vertreten sein, mit einer fairen Anzahl von Abgeordneten. Damit das gewährleistet wird, wird der Freistaat aufgeteilt: in Wahlkreise als größere Einheiten, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Jeder Wahlkreis hat eine bestimmte Anzahl an Direktmandaten und Listenmandaten zu vergeben.

  • Unterfranken: 10 Direktmandate und 9 Listenmandate
  • Oberfranken. 8 Direktmandate und 8 Listenmandate
  • Mittelfranken: 12 Direktmandate und 12 Listenmandate
  • Oberpfalz: 8 Direktmandate und 8 Listenmandate
  • Schwaben: 13 Direktmandate und 13 Listenmandate
  • Niederbayern: 9 Direktmandate und 9 Listenmandate
  • Oberbayern: 31 Direktmandate und 30 Listenmandate

Bei den Listenplätzen kann die Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate noch etwas wachsen.

Oberbayern bekommt also mit Abstand die meisten Sitze im Landkreis, hat aber auch wesentlich mehr Einwohner als zum Beispiel Niederbayern - rund 4,8 Millionen im Vergleich zu rund 1,3 Millionen.

Konkret gesagt, hängt es von der Anzahl der dort lebenden Stimmberechtigten ab, wie viele Sitze pro Wahlkreis vergeben werden.

Jeder Wahlkreis wird durch Stimmkreise untergliedert. Pro Stimmkreis gibt es ein Direktmandat. Oftmals bilden Städte oder Landkreise einen Stimmkreis, teilweise werden aber auch Gemeinden so zusammengelegt, dass alle Stimmkreise ähnlich groß sind. Ziel der Stimmkreise ist, dass jeder Wahlberechtigte vor Ort einen Vertreter oder eine Vertreterin im Landtag hat. Eine Stimmkreiskarte für Bayern finden Sie hier.