Ermittlungen laufen

24-Jähriger stirbt nach Streit in Bayern - jetzt hat sich ein Mann der Polizei gestellt

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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05.04.2025, 14:39 Uhr
Verdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt in Bayern. (Symbolbild)

© IMAGO/Bernd Günther Verdächtiger stellt sich nach Tötungsdelikt in Bayern. (Symbolbild)

Im Zusammenhang mit einer tödlichen Auseinandersetzung in der Nacht vom 2. auf den 3. April 2025 ermittelt die Kriminalpolizei Neu-Ulm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. Am Freitagnachmittag, den 4. April 2025, stellte sich nun ein 33-jähriger Tatverdächtiger gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt bei der Kriminalpolizei in Neu-Ulm und räumte eine grundsätzliche Tatbeteiligung ein.

Bereits seit dem 3. April läuft das Verfahren gegen mehrere Personen, die in die nächtliche Auseinandersetzung verwickelt gewesen sein sollen. Im Rahmen der Ermittlungen wurde am Freitag, (04. April 2025), eine Obduktion des 24-jährigen Opfers durchgeführt. Diese ergab, dass der junge Mann an den Folgen mehrerer Stichverletzungen verstorben war.

Daraufhin leitete die Kriminalpolizei umfangreiche Such- und Fahndungsmaßnahmen ein, in deren Verlauf mehrere Wohnungen im Raum Neu-Ulm und Geislingen durchsucht wurden. Der 33-Jährige, der sich nun gestellt hat, geriet dabei zuvor - auch durch umfangreiche Such- und Fahndungsmaßnahmen - in den Fokus der Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte beim Amtsgericht Günzburg einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags in Tateinheit mit bewaffnetem Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die zuständige Ermittlungsrichterin setzte den Haftbefehl am 5. April in Vollzug. Der Tatverdächtige wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt in Bayern eingeliefert.

Die Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Tathergangs dauern an. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen weiterhin die Hintergründe der Tat sowie mögliche weitere Beteiligte. Zudem weist das Polizeipräsidium in diesem Zusammenhang auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.

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