Nachspiel für beide Personen

Situation in Franken eskaliert: Mann bedroht Frau auf offener Straße mit Hammer - auch Kind dabei

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

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17.04.2025, 12:29 Uhr
Mann bedroht Frau auf offener Straße in Franken mit Hammer. (Symbolbild)

© IMAGO / Herrmann Agenturfotograf/Panthermedia Mann bedroht Frau auf offener Straße in Franken mit Hammer. (Symbolbild)

Am Mittwochmittag, den 16. April 2025, kam es in der Eyershäuser Straße im fränkischen Bad Königshofen zu einer brenzligen Auseinandersetzung zwischen einem 37-jährigen Mann und seiner gleichaltrigen Lebensgefährtin. Die Polizei konnte den Mann nach einer kurzen Fahndung in Gewahrsam nehmen. Ihn erwarten mehrere strafrechtliche Konsequenzen.

Laut Polizeiangaben geriet das Paar gegen 15.17 Uhr auf offener Straße in Streit. Anlass war offenbar eine Meinungsverschiedenheit nach der Besichtigung einer Wohnung. Im Verlauf der Auseinandersetzung bedrohte der Mann seine Partnerin dann plötzlich mit einem Hammer. Die Frau konnte sich gemeinsam mit ihrem Kind in das Auto flüchten und dort einschließen. Der Mann schlug daraufhin mit dem Hammer auf die Motorhaube des Fahrzeugs ein und forderte lautstark die Herausgabe seiner persönlichen Gegenstände.

Die Lebensgefährtin warf ihm daraufhin unter anderem eine geringe Menge Kokain aus dem Fenster des Fahrzeugs zu und entfernte sich anschließend mit dem Pkw vom Ort des Geschehens. Kurze Zeit später konnte der Tatverdächtige auf einem nahegelegenen Feldweg von der Polizei Bad Königshofen festgenommen werden.

Nach bisherigem Ermittlungsstand war das Paar gemeinsam aus Bochum nach Eyershausen gereist, um eine Wohnung zu besichtigen. Der Mann war jedoch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und stand mutmaßlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Auch die Frau wurde später bei der Polizei kontrolliert – auch sie stand unter Drogeneinfluss.

Gegen den Mann wird nun unter anderem wegen räuberischer Erpressung, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt. Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel eingeleitet.

Zudem wurde ein Kontaktverbot gegen den Mann ausgesprochen. Er darf sich seiner Lebensgefährtin bis auf Weiteres nicht nähern.