Taschengeld per Überweisung

Kinderkonto: Ab wann braucht man ein Girokonto für Kinder?

Elias Thiel

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11.10.2024, 08:47 Uhr
Statt der klassischen Spardose gibt es mittlerweile Girokontos, auf den Kinder das Sparen lernen können.

© IMAGO / photothek Statt der klassischen Spardose gibt es mittlerweile Girokontos, auf den Kinder das Sparen lernen können.

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Mithilfe eines Kontos für Kinder kann man die Kleinen schon im jungen Alter an einen bewussten Umgang mit Geld gewöhnen. Oftmals ist ein Bankkonto für Kinder sogar kostenlos. Dennoch gibt es einige Aspekte, die Eltern im Hinblick auf das Konto ihres Nachwuchses beachten sollten.

Ein Kinderkonto ist – wie der Name schon sagt - ein Girokonto, welches speziell auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet ist. In vielen Banken wird das Konto für junge Kunden kostenlos angeboten. Bereits ab der Geburt des Kindes können Eltern das Girokonto einrichten und Geldbeträge einzahlen.

Das Besondere an einem Kinderkonto ist, dass Eltern die Funktionen teilweise einschränken können. Sie können beispielsweise bei einigen Banken festlegen, wie viel Geld der Nachwuchs abheben kann. Gleichzeitig sind bei Überweisungen bestimmte Grenzen gesetzt, sodass kleine Kinder noch gar nicht überweisen können und später nur, wenn die Eltern dem Transfer zugestimmt haben. Demnach haben Kinder häufig auch erst ab einem bestimmten Alter einen eigenen Zugang zum Online- oder Mobile-Banking.

Ein Taschengeldkonto für Kinder ist oftmals mit einer Girocard ausgestattet, mit der sie sowohl bezahlen als auch Geld abheben können. Auch eine Debitkarte ist möglich, allerdings ohne Kreditrahmen. Banken räumen den Minderjährigen dann weder einen Dispositionskredit noch eine andere Form der Verschuldung ein.

Ein Taschengeldkonto kann viele Vorteile bieten:

  • Oftmals fallen keine Kontoführungsgebühren an
  • Keine Verschuldung möglich
  • Eigene Karte zum Bezahlen für Minderjährige
  • Kostenlose Geldabhebung am Automaten
  • Flexibles, mobiles Bezahlen mit dem Handy (dazu muss die Debitkarte bei ApplePay oder GooglePay hinterlegt werden)
  • Online-Banking (einfache Übersicht des Kontostands)

Eltern können theoretisch das Taschengeld für die Kinder direkt auf das Girokonto überweisen. Wie viel Taschengeld Minderjährige erhalten, liegt immer im Ermessen der Eltern. Diese sollten die Bedürfnisse der Kinder und ihre individuelle finanzielle Situation berücksichtigen.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) bietet Richtwerte für ein angemessenes Taschengeld an, die als Orientierung dienen können. In der Tabelle sind die empfohlenen Taschengeldbeträge nach Altersgruppen aufgelistet:

Alter der Kinder Empfohlenes Taschengeld Zahlungsintervall
Unter 6 Jahre 1,00 bis 2,00 Euro Wöchentlich
6 Jahre 2,00 bis 2,50 Euro Wöchentlich
7 Jahre 2,50 bis 3,00 Euro Wöchentlich
8 Jahre 3,00 bis 3,50 Euro Wöchentlich
9 Jahre 3,50 bis 4,00 Euro Wöchentlich
10 Jahre 20,00 bis 22,50 Euro Monatlich
11 Jahre 22,50 bis 25,00 Euro Monatlich
12 Jahre 25,00 bis 27,50 Euro Monatlich
13 Jahre 27,50 bis 30,00 Euro Monatlich
14 Jahre 30,00 bis 40,00 Euro Monatlich
15 Jahre 40,00 bis 50,00 Euro Monatlich
16 Jahre 50,00 bis 60,00 Euro Monatlich
17 Jahre 60,00 bis 70,00 Euro Monatlich
18 Jahre und älter 70,00 bis 75,00 Euro Monatlich

Jüngere Kinder unter 10 Jahren erhalten ihr Taschengeld oftmals wöchentlich, während ältere Kinder und Jugendliche in der Regel monatliche Beträge bekommen, um den Umgang mit Geld über einen längeren Zeitraum zu lernen. Bei Kleinstbeträgen machen Überweisungen natürlich noch keinen Sinn.

Achtung: Die Angaben für 16-18-Jährige beziehen sich auf Jugendliche, die wirtschaftlich ganz von ihren Eltern abhängig sind (wie beispielsweise Schüler).

Viele Eltern stellen sich die Frage, ab wann sie ein Girokonto für ihr Kind eröffnen sollen, um darauf das Taschengeld zu überweisen. Junge Kinder bis 10 Jahre sollten ihr Taschengeld bar bekommen, da sie somit das Ausgeben und den damit einhergehenden Verlust des Geldes direkt und bewusst wahrnehmen. So lernen sie effektiver einen ersten Umgang mit Geld. Ältere Kinder über 10 Jahre können hingegen ein Kinder- beziehungsweise Jugendkonto (Schülerkonto) nutzen und so das Haushalten ihrer Ersparnisse üben.

Wer ein Girokonto für seine Kinder eröffnen möchte, sollte einige Dinge berücksichtigen.

  1. Zustimmung der Eltern
    Um ein Girokonto für Kinder und Jugendliche zu eröffnen, ist die Zustimmung der Eltern erforderlich, die beim entsprechenden Termin auch persönlich anwesend sein müssen. Dabei können die Eltern oder der Vormund direkt die Nutzungsbedingungen für das Konto festlegen. Man entscheidet beispielsweise, ob Bargeldabhebungen, Überweisungen oder EC-Zahlungen erlaubt sind. Diese sogenannte Kontovollmacht der Eltern endet jedoch, sobald das Kind 18 Jahre alt wird.
  2. Unterschiedliche Konditionen berücksichtigen
    Auch beim Taschengeldkonto gibt es unterschiedliche Konditionen. Beim Girokonto für Kinder sollte es sich um ein reines Guthabenkonto handeln, sodass keine Kontoführungsgebühren anfallen. Man sollte außerdem darauf achten, dass Überweisungen, Kontoauszüge und Bargeldabhebungen gebührenfrei sind. Ebenso wichtig ist es, dass man eine kostenfreie Bankkarte erhält und genügend Bankautomaten in der Nähe verfügbar sind. Zusätzlich können eine Guthabenverzinsung oder eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte von Vorteil sein.
  3. Zukünftige Kosten beachten
    Mit Erreichen der Volljährigkeit verändert sich häufig auch die Situation in Bezug auf die Kontoführungsgebühren. Viele Kinderkonten sind zwar kostenlos, doch ab dem 18. Geburtstag muss man bei einigen Anbietern mit Gebühren rechnen. Allerdings gibt es auch Banken, bei denen das Konto weiterhin gebührenfrei bleibt.

Auch wenn Eltern bei der Eröffnung des Kinderkontos anwesend sein müssen, gehört dem Kind das Geld - egal ob es sich um ein Girokonto oder Tagesgeldkonto handelt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Nachwuchs das Geld für etwas anderes ausgibt, als es sich die Eltern wünschen. Kinder verfügen über einen eigenen Steuerfreibetrag. Man kann für das Geld des Kindes auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder Freistellungsaufträge erteilen. Allerdings darf man diese Möglichkeiten nicht für die eigene Geldanlage nutzen, um dadurch Steuern zu sparen.

Achtung: Wer Bürgergeld bezieht, sollte dabei einiges beachten. Das Konto läuft auf den Namen des Kindes, sodass das Geld auch dem Kind gehört. Kinder haben einen eigenen Freibetrag. Spart das Kind nicht auf einem eigenen Konto, wird das Geld von den Ämtern dem Vermögen der Eltern zugerechnet, was sich negativ auf die Bürgergeldzahlungen auswirken kann.

Eltern können schnell und unkompliziert ein Girokonto für ihre Kinder eröffnen. So funktioniert es:

  1. Bank aussuchen
    Zuerst müssen sich die Eltern ein Konto bei einer Bank aussuchen. Dafür sollten sie die Konditionen von verschiedenen Banken miteinander vergleichen.
  2. Antragsformular ausfüllen
    Danach wird das Antragsformular online oder auf Papier ausgefüllt und unterschrieben.
  3. Post- oder Videoident
    Zudem muss die Identität per Post- oder per Videoident nachgewiesen werden.
  4. Unterschrift beider Eltern
    Kinder brauchen bei der Kontoeröffnung die Zustimmung beider Eltern - selbst, wenn sie sich getrennt haben. Es sei denn, ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht. In diesem Fall ist ein Nachweis erforderlich, wozu der Sorgerechtsbeschluss dient. Auch unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen diesen vorlegen. Wenn die Eltern unterschiedliche Familiennamen haben, ist zusätzlich die Heiratsurkunde erforderlich.
  5. Identitätsnachweis
    Die Eltern weisen sich über ihre Personalausweise aus. Neben der Identität der Eltern muss auch die Identität des Kindes belegt werden (beispielsweise mit der Kopie der Geburtsurkunde).
  6. Unterlagen bereithalten
    Welche Unterlagen von den Banken verlangt werden, variiert je nach Institut.

Ausnahme: Wenn minderjährige Kinder bereits einen Arbeitsvertrag haben, können sie gemäß § 113 BGB auch ohne elterliche Zustimmung ein Konto eröffnen. Allerdings müssen die Eltern zuvor dem Arbeitsvertrag zugestimmt haben. Das Kind muss zur Eröffnung des Kontos den Arbeitsvertrag mitbringen. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme jedoch nicht.

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Ein Kinderkonto (beziehungsweise Taschengeldkonto oder Mäusekonto) funktioniert auf Guthabenbasis, da Minderjährige keine Kredite aufnehmen dürfen. Hier bekommen die Kinder eine Bankcard, mit der man bei Filialbanken Kontoauszüge drucken und Geld an institutseigenen Automaten abheben kann.

Bei Direktbanken sieht es anders aus. Kontoauszüge müssen nicht ausgedruckt werden, da man diese online abrufen kann. Mithilfe einer Prepaid-Kreditkarte kann man Bargeld an Geldautomaten abheben. Diese muss vorher allerdings mit einem Guthaben aufgeladen werden. Danach kann das Kind die Karte wie eine normale Kreditkarte einsetzen.

Man kann mit einem Taschengeldkonto nicht nur Bargeld abheben, sondern auch im Einzelhandel und online bezahlen. Die Ausgabe von Prepaid-Karten ist altersabhängig - bei manchen Direktbanken erhält man sie schon ab sieben Jahren, während das Mindestalter bei den meisten Anbietern bei 14 Jahren liegt.