Gewusst?
Monatliche Rente um 110 Euro steigern? Dieses Dokument macht es möglich
31.1.2024, 08:44 UhrEs ist kein Geheimnis: Die gesetzliche Rente fällt in Deutschland, aber auch Bayern, Franken und der Region häufig nicht gerade üppig aus. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeichnen hier ein alarmierendes Bild: So müssen demnach mehr als sieben Millionen Rentnerinnen und Rentner mit weniger als 1250 Euro im Monat auskommen. Buchstäblich jeder Euro ist da wichtig, um Kosten in Zeiten von Kriegs- und Wirtschaftskrisen decken zu können.
Mit ein wenig Papierkram können einige Rentnerinnen und Rentner jedoch ihre monatlichen Bezüge um bis zu 110 Euro steigern. Das Stichwort ist hier die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Ein konkretes Beispiel: Ist Ihr Kind 1992 oder später geboren, können Sie sich die ersten drei Jahre nach der Geburt bei der Deutschen Rentenversicherung gutschreiben lassen. Für früher geborene Kinder können zwei Jahre und sechs Monate anerkannt werden. Hier spricht man von der sogenannten "Mütterrente". Bei Mehrlingsgeburten wird die Zeit entsprechend vervielfacht.
Wichtig hierbei zu beachten: Für eine Anerkennung müssen Sie selbst aktiv werden, sonst zählen diese Zeiten nicht für Ihre Rente. Das Formular für den Antrag können Sie unter diesem Link herunterladen. Die Idee dahinter: Die Rentenversicherung rechnet Ihnen die Kindererziehung auf Antrag so an, als hätten Sie in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge eingezahlt. "Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken", erklärt die Deutsche Rentenversicherung dazu weiter. Stand Januar 2024 würde das bedeuten, dass Sie für ein Jahr Kindererziehungszeit knapp einen Rentenpunkt gutgeschrieben bekommen. Das sind aktuell 37,60 Euro pro Monat. Bis zu drei Erziehungsjahre sind maximal möglich. Heißt also auch: Sie würden dann auf monatlich circa 110 Euro mehr Rente kommen. Haben Sie mehr Kinder, steigt hier die Rente auch entsprechend weiter.
Weiterer, wichtiger Aspekt: Kindererziehungszeiten kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit in Anspruch nehmen. Erziehen Sie Ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter auch Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll diese jedoch der Vater erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame Erklärung. Diese kann allerdings nur für maximal zwei Monate rückwirkend eingereicht werden. Das entsprechende Formular für diese Angelegenheit finden Sie unter diesem Link zum Download bereit.
Bei gleichgeschlechtlichen Eltern erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Sind beide Elternteile nicht die leiblichen Eltern, hat derjenige Anspruch, welcher das Kind zuerst adoptiert hat. Trifft auch dies nicht zu, teilt sich die Elternzeit zu gleichen Teilen dann im monatlichen Wechsel auf. Übrigens: Kindererziehungszeiten gelten neben leiblichen und Adoptiveltern auch für Pflegeeltern und Stiefeltern. Ist das Pflegekind dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft, haben auch Großeltern oder Verwandte Anspruch auf eine Anerkennung.